Deutscher Richterbund im Interview
Oliver Sporré, Präsidiumsmitglied beim Deutschen Richterbund, erklärt, worauf es ankommt, wenn du ins Richteramt berufen werden willst.
Herr Sporré, wann sind Sie ins Richteramt berufen worden und wie ist es dazu gekommen?
Nach meinem 2. Staatsexamen im Jahr 1995 habe ich mich für den gehobenen Dienst – also als Richter oder Staatsanwalt – in Niedersachsen beworben. Da zu der damaligen Zeit ein längerer Einstellungsstopp bestand, bin ich erst im Juli 1997 in den Richterdienst eingetreten. Mein Studium hatte ich bereits 1991 beendet. In der Zwischenzeit war ich als Referendar und anschließend als Rechtsanwalt tätig.
Welcher Fall war der spannendste, bei dem Sie jemals den Vorsitz hatten?
Spannend im Sinne von herausfordernd sind die Fälle, in denen sowohl juristische als auch menschliche Probleme zu lösen sind. Ich denke da an Auseinandersetzungen in Familienunternehmen, die komplizierte juristische Fragestellungen des Gesellschaftrechts aufwerfen und auch schwierige menschliche zwischen den Gesellschaftern beinhalten.
In welchen Fällen ist Ihnen die Urteilsfindung besonders schwer gefallen?
Im Strafrecht, wenn jemand auf Grund eines Augenblickversagens im Straßenverkehr eine andere Person fahrlässig getötet hat. In diesen Fällen ist der Täter bereits durch die Tatfolgen meist psychisch schwer belastet. Es ist dann nicht einfach, eine gerechte Strafe für den Täter zu finden. Im Zivilrecht, wenn eine Verurteilung – zum Beispiel zur Zahlung von Schadensersatz – den wirtschaftlichen Ruin des Verurteilten bedeutet. Gleichwohl muss ein Richter auch in diesen Beispielen nach Recht und Gesetz urteilen.
Und was ist der faszinierendste Teil an Ihrem Beruf?
Die Unabhängigkeit in meinen Entscheidungen. Damit meine ich nicht die Möglichkeit, meine Arbeitszeit selbst bestimmen zu können, sondern einen Sachverhalt ohne Einflussnahme von außen und wirtschaftlichen Zwängen so beurteilen zu können, wie es meines Erachtens Recht und Gesetz erfordern.
Fällt es Ihnen manchmal schwer, diese Entscheidungen zu treffen?
Als Richter treffe ich die Entscheidung, niemand anderes. Ich entscheide, ob jemand eine lange Haftstrafe antreten muss, einer Mutter das Sorgerecht entzogen wird oder eine Partei zu einer Zahlung verurteilt wird, die diese wirtschaftlich ruiniert. Mit dieser Verantwortung muss ich leben und umgehen können. Wenn jemand daran zweifelt, diese Verantwortung tragen zu können, sollte er vom Richterberuf Abstand nehmen.
Welche Neuerungen finden Sie besonders spannend?
Im Strafrecht ist da das Recht der Sicherungsverwahrung zu nennen, das nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Deutschland neu zu regeln ist. Weiterhin wird aller Voraussicht nach im Jahr 2011 das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung verabschiedet werden. Mit diesem Gesetz wird erstmals die Mediation als Mittel des Konfliktmanagements gesetzlich geregelt.




