Selbstständigkeit nach dem Studium?

(Herz-)Blut muss fließen!



Zuschüsse, Kredite und Fördermöglichkeiten für Gründer
Um die Anlaufphase voller Anfangsinvestitionen und die ersten Monate ohne Umsatz, aber mit laufenden Kosten, zu überbrücken, unterstützt der Staat zukünftige Selbstständige mit dem Gründungszuschuss, den nur arbeitsuchende Arbeitnehmer erhalten, die vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Hochschulabsolventen haben somit zumeist keine Möglichkeit, diesen staatlichen Zuschuss zu erhalten.

Die Zuschüsse gibt es im Vorgründungsbereich in Form von Fördermitteln für Coaching oder in der Vergabe von Krediten und liegt in Länderhand. Das heißt, dass je nach Bundesland die Förderhöhe variiert, wobei sie maximal bei 70 bis 80 Prozent der Beratungskosten liegt. Im Gegenzug dazu wickelt sich die Nachgründungsförderung ›Gründercoaching Deutschland‹ über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ab, die 90 Prozent des Honorars übernimmt, wenn der Gründungszuschuss gewährt wurde – ansonsten sind es 50 Prozent. Die Beratung beginnt erst nach Zusage der Antrags.

Einen Sonderfall im Förderbereich stellen Wirtschaftswissenschaftler aus dem Bereich Consulting dar: Diese bekommen häufig keinerlei Förderung. »Es herrscht die Annahme, dass ein schlauer Unternehmensberater gleichzeitig ein guter Gründer ist. Das ist diskriminierend «, sagt Isphording.

Abgesehen von speziellen Ausnahmen bieten Banken Absolventen, die eine Existenz gründen möchten, günstige Kredite an. Eine genaue Auseinandersetzung mit den gegebenen Bedingungen sollte in diesem Fall selbstverständlich sein.

RedakteurIn
Evelyn Eberl
Tel.: 0911-23779-44

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