Studienhilfe: Spartipps für Studenten

Stopp der Krötenwanderung!



Schulden der Bundesrepublik belaufen sich auf 1,6 Billionen Euro. Als einzelner Student wirst du diesen Rekordschuldenwert wohl kaum anhäufen. Damit deine Kröten nicht alle von dir weg wandern, bekommst du von uns – gratis, versteht sich – ein paar Tipps zum Sparen.

Gebühreneinzugszentrale:

Upps, da war es, das Schreckenswort für jeden Studenten. Die GEZ sorgt dafür, dass sämtliche Haushalte, die über Rundfunkempfangsgeräte verfügen, derzeit monatlich maximal 17,98 Euro entrichten. Dieser Betrag erhöhte sich in den letzten Jahren proportional zum Anstieg des Programmniveaus, das ARD und ZDF den Zuschauern antut. Wichtige Formate wie ‘Bianca – Wege zum Glück’ und ‘Eisbär, Affe & Co.’ wollen schließlich irgendwie refinanziert werden. Studenten haben allerdings die Möglichkeit, sich von der Gebührenpflicht zu befreien. Das betrifft aber nur BAföG-Empfänger, die nicht mehr bei den Eltern leben. Du musst einfach nur den BAföG-Bescheid der GEZ vorlegen. Die Befreiung ist befristet auf ein Jahr und muss noch vor Fristende neu beantragt werden. Wer weder Radio noch Fernseher, dafür aber einen internetfähigen PC besitzt, muss übrigens laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster trotzdem Gebühren entrichten. Das Gericht gab dem Westdeutschen Rundfunk in seiner Argumentation recht, dass es sich bei einem solchen PC um ein ‘neuartiges Rundfunkempfangsgerät’ handelt. In diesem Fall beträgt die Gebühr 5,76 Euro.

Krankenversicherung:
In Deutschland gilt – anders als beispielsweise in den USA – eine Versicherungspflicht. Studierende sind bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern kostenfrei mitversichert. Anschließend endet die Familienversicherung und Studierende müssen sich selbst versichern. Die Krankenkassen bieten hierfür einen einheitlichen Studententarif an, der sich inklusive Pflegeversicherung auf rund 65 Euro monatlich beläuft. Diese Vergünstigung im Vergleich zum Normaltarif endet allerdings spätestens mit dem 30. Lebensjahr oder mit Vollendung des 14. Fachsemesters. Eine Verlängerung des ermäßigten Beitrags ist nur in Ausnahmefällen möglich, also halt’ dich ran mit deinem Studium!

Kostenlose Konten:
Girokonten werden mittlerweile von praktisch je der Bank für jedermann ohne Kontoführungsgebühren angeboten. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern brauchen Studenten allerdings nicht einmal Mindestgeldeingänge nachweisen, damit die Gebühren entfallen. Viele Kreditinstitute bieten zusätzlich nicht nur EC-Karten, sondern auch kostenfreie Kreditkarten an.

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RedakteurIn
Thomas Günther
Tel.: 0911-23779-44

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