Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände


Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mit Sitz in Berlin ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft. Wir vertreten auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene die Interessen von 1 Mio. Betriebe, die 20 Mio. Arbeitnehmer/innen beschäftigen und die der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in 6.500 Arbeitgeberverbänden verbunden sind. 

Aufgaben der BDA 

 

Zentrale Aufgabe der BDA ist es, die unternehmerischen Interessen im Bereich der Sozialpolitik aktiv zu vertreten.  

Die BDA engagiert sich in Gremien auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, bei Sachverständigenanhörungen, in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung, als Koordinator und Ratgeber in Tarifvertragsverhandlungen der Mitgliedsverbände und als Vermittler in der öffentlichen Auseinandersetzung. Darin liegt eine hohe Verantwortung auch für das Gemeinwohl, die eine einseitige Interessenvertretung ausschließt. 

Die BDA ist Ansprechpartner für ihre Mitglieder, die Öffentlichkeit, Bundesregierung und Bundestag in allen Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, des Arbeitsmarktes, der Bildungs-, der Personal- und Gesellschaftspolitik einschließlich der europäischen und internationalen Sozialpolitik. 

Die BDA organisiert und moderiert den branchen- und regionenübergreifenden Konsens der Mitglieder. 

Dabei sind zum Teil Interessensunterschiede und -gegensätze zu berücksichtigen und auszugleichen. Die Einsicht in die Notwendigkeit solidarischen Verhaltens trägt zu einer einheitlichen Willensbildung bei. Die vom gemeinsamen Willen getragenen Entscheidungen haben als Stimme und Meinungsäußerung der gesamten Wirtschaft ein besonderes Gewicht in der politischen Diskussion. Betriebspraktiker und Verbandsgeschäftsführer bringen ihren Sachverstand und ihre Erfahrungen in die Ausschüsse und Arbeitskreise ein. In enger Zusammenarbeit von Unternehmern, betrieblichen Führungskräften und Fachleuten aus den Mitgliedsverbänden sowie der BDA werden die gemeinsamen Anliegen unternehmerischer Sozial- und Gesellschaftspolitik sachbezogen und praxisnah entwickelt. 

Die BDA bündelt die Meinung ihrer Mitglieder und ist ihr Sprachrohr. BDA-Experten fertigen Stellungnahmen zu gesamtwirtschaftlichen Analysen, geben Hilfestellungen bei juristischen Fragen und beteiligen sich an der Weiterentwicklung des Rechts.


Unsere Mitglieder 

Die BDA ist ein Zusammenschluss privater Arbeitgeber. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. 

54 Bundesfachverbände: 

- Industrie - Handel

- Finanzwirtschaft

- Verkehr

- Handwerk

- Dienstleistung

- Landwirtschaft            

 

14 Landesvereinigungen: 

- Baden-Württemberg

- Bayern

- Berlin/Brandenburg

- Bremen

- Hessen

- Mecklenburg-Vorpommern

- Niedersachsen

- Nordrhein-Westfalen

- Rheinland-Pfalz

- Saarland

-Sachsen

- Sachsen-Anhalt

- Hamburg/Schleswig-Holstein

- Thüringen

BDA

Breite Straße 29
10178 Berlin


Impressionen