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Wie wird man Notar? Beruf, Gehalt, Aussichten

Es geht auch friedlich: Notare streiten nicht für eine Seite, sondern sind unparteiisch und unabhängig. Wie du nach der Uni Notar werden kannst

Was macht ein Notar?

Der Notarberuf ist vielseitig:

Notare sind zum Beispiel für die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Hypotheken, Gründungen von Aktiengesellschaften und GmbHs, Testamenten, Erbverträgen, aber auch von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen zuständig. 

Wieviel Gehalt bekommt ein Notar?

  • Trotz öffentlichem Amt sind Notare nicht verbeamtet und haben als Freiberufler kein festes, garantiertes Gehalt.
  • Da sich die Gebühren nach den Geschäftswerten richten, können die Einkommen der Notare erheblich schwanken.
  • Als Selbstständiger kann ein Notar nur das als sein Gehalt für sich privat verwenden, was nach Abzug seiner Ausgaben übrig bleibt.

Was kostet ein Besuch beim Notar?

Die notariellen Gebühren sind bundesweit gesetzlich festgelegt. Das heißt für den Bürger, dass er bei jedem Notar gleich viel bezahlt, egal ob er einen Notar in Hamburg, Dresden oder Köln aufsucht.

Aus den Gebühreneinnahmen sind neben den Pflichtabgaben an das Versorgungswerk und Steuern auch die Betriebsausgaben wie Mitarbeitergehälter, Raumkosten, Material- und EDV-Kosten zu begleichen.

Die Anzahl der Stellen für Notare richtet sich nach dem Bedarf des jeweiligen Bundeslands.


Notar: alt oder grauhaarig?

»Manche Leute sind überrascht, wenn sie mein Notariat betreten und mich sehen. Offenbar erwarten viele eher einen alten, grauhaarigen Mann hinter dem Schreibtisch«, erzählt die 33-jährige Notarin Marion Strümpell amüsiert.

Nicht wenige haben bei ihrem Beruf das Bild vom angestaubten Notar im Kopf, der seinen Arbeitsalltag mit dem Vorlesen und Unterzeichnen von Urkunden verbringt. »Dabei ist meine Arbeit extrem abwechslungsreich, weil ich mit zahlreichen Rechtsgebieten zu tun habe«, berichtet Strümpell, deren Amtssitz sich in Mindelheim im Allgäu befindet.

Die Themen reichen von der Übergabe eines Landwirtschaftsbetriebs über das Aufsetzen eines Ehevertrags bis hin zur digitalen Nachlassregelung. Eigentlich wollte Strümpell nach ihrem zweiten Staatsexamen an der Uni Regensburg bei einer großen Wirtschaftskanzlei als Anwältin einsteigen, als sie vom bayerischen Justizministerium benachrichtigt wurde, dass sie als eine von vier Absolventen ihres Jahrgangs für eine Laufbahn als Notarin infrage käme.

Noch während der Probezeit entschied sie sich gegen den Anwaltsberuf und trat als Notarassessorin den dreijährigen Vorbereitungsdienst an. Während vier Stationen in unterschiedlichen Notariaten und mehreren kurzzeitigen Vertretungen lernte sie die praktische Arbeit als Notarin kennen. »Man sollte flexibel sein, da man vorher nicht weiß, wo man eingesetzt wird und wo man schließlich landet.« Nach einer zweijährigen Elternzeit trat Strümpell die Notarstelle in Mindelheim an.

Notare: Selbstständig trotz öffentlichem Amt

Derzeit gibt es in Deutschland rund 7.400 Notare, etwa 1.500 davon sind hauptberufliche Notare. Die Anzahl der Notarstellen ist begrenzt, da durch die Bundesländer nur so viele Notare bestellt werden, wie es der Versorgung der Bevölkerung bedarf. Die Aufgabe von Notaren ist es, ihre Mandanten unparteiisch zu beraten und sie bei schwierigen und folgenreichen Geschäften zu betreuen.

Sie belehren die Parteien und helfen bei der Formulierung von Verträgen. Dazu gehört auch, über rechtliche Risiken aufzuklären und dafür zu sorgen, dass solche Risiken möglichst vermieden werden. Mit der Unterschrift unter einem Vertrag ist die Tätigkeit des Notars aber noch lange nicht abgeschlossen. Auch nach der Beurkundung kümmert er sich um seine Klienten: Er überwacht Zahlungen, verwahrt treuhänderisch Gelder und sorgt für Eintragungen, etwa im Grundbuch oder im Handelsregister. Während sich Richter und Rechtsanwälte mit Streitfällen befassen, ist es die Aufgabe eines Notars, Streitigkeiten zu vermeiden. »Durch den Notar sollen Rechtsstreitigkeiten bereits im Vorfeld ausgeschlossen und die Gerichte entlastet werden«, erklärt Dr. Christian Rupp, Geschäftsführer des Deutschen Notarvereins. Der Notar ist insbesondere auf dem Gebiet des Grundstücksrechts, dem Gesellschaftsrecht, dem Erbrecht und dem Familienrecht zuständig. »Er ist aber nicht der Vormund der Mandanten. Der Notar legt in einer Urkunde immer den Willen der Beteiligten nieder. Er ist also anders als ein Richter nicht befugt, eine Sache für die Mandanten verbindlich zu entscheiden«, erläutert Rupp.

Trotz Ausübung eines öffentlichen Amtes ist der Notar im Gegensatz zum Richter, Staatsanwalt oder Verwaltungsjuristen selbstständig tätig. »Das heißt, er trägt das unternehmerische Risiko für seine Kanzlei und haftet wie ein Rechtsanwalt für sorgfältiges und pflichtgemäßes Arbeiten persönlich, also mit seinem gesamten, auch privaten Vermögen«, erklärt Rüdiger Müller, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen.

Vorurteile über den Notar-Beruf

»Viele sehen den Notar als einen reinen Vorleser, der nur vorgefertigte Musterverträge vorliest. Der Beruf ist aber weder langweilig noch trocken. Im Gegenteil: Es handelt sich um eine äußerst kreative und spannende Tätigkeit, denn jeden Tag stehen Notare vor der Herausforderung, für ihre Mandanten maßgeschneiderte, individuelle und zukunftsorientierte Lösungen zu entwerfen«, räumt Rupp mit dem gängigen Vorurteil gegenüber seines Berufsstandes auf.

»Mich hat die Vorstellung gereizt, im Gegensatz zu einem Anwalt unabhängiger zu sein. Ich setze mich nicht für die Interessen einer Partei ein, sondern bin der Neutralität verpflichtet«, berichtet Strümpell von ihrer Entscheidung für den Notarberuf. »In der Großkanzlei, in der ich nach dem Abschluss gearbeitet habe, habe ich die Mandanten eher selten zu Gesicht bekommen und hauptsächlich vor dem PC gesessen«, sagt Strümpell. Nun gehört die persönliche Beratung der Klienten zu ihrem Tagesgeschäft. »Häufig geht es dabei um sehr bewegende Themen, wie zum Beispiel Vorsorgevollmachten. Als Notarin muss ich in der Lage sein, mich in die Menschen hineinzuversetzen, um so herauszufinden, was ihr Anliegen ist.« Ähnlich wie Mediziner sind Notare zur Verschwiegenheit verpflichtet. Zwar hat Strümpell als Trägerin eines öffentlichen Amtes eine hohe Verantwortung. »Gleichzeitig schätze ich aber die Freiheiten, die mir die Selbstständigkeit bietet.«

Notare werden vom Justizminister ernannt

Notare werden vom Justizminister des jeweiligen Bundeslandes ernannt. Im Bereich des hauptberuflichen Notariats folgt nach dem Ablegen des zweiten juristischen Staatsexamens die Vorbereitungszeit als Notarassessor. Danach kann man sich auf eine vom Justizministerium ausgeschriebene Notarstelle bewerben. »Es werden jedoch immer nur so viele Notarassessoren eingestellt, wie später voraussichtlich als Notare bestellt werden können«, so Müller. In Bundesländern wie Hessen oder Berlin gibt es das Anwaltsnotariat. Dort kann ein zugelassener Rechtsanwalt im Nebenberuf auch als Notar tätig sein. In diesen Ländern muss anstelle des Vorbereitungsdienstes eine notarielle Fachprüfung abgelegt werden. Außerdem muss der Bewerber bereits mehrere Jahre als Rechtsanwalt tätig gewesen sein.

Wer Notar werden will, muss zwei überdurchschnittliche juristische Staatsexamina vorweisen können. »Außerdem sollte man Interesse und Freude an der Vertragsgestaltung haben. Als persönliche Fähigkeiten sind Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Wünsche und Sorgen der Klienten aus allen gesellschaftlichen Schichten unerlässlich, für die die Beurkundung oft entscheidende Weichen im Leben stellt«, sagt Müller. »Als Vertrauensperson begleitet der Notar seine Mandanten bei sehr bedeutsamen Rechtsgeschäften wie Hauskauf, Firmengründung, Testament oder Ehevertrag. Sie müssen ihm Vertrauen entgegenbringen, damit er sie gut beraten kann, da regelmäßig vertrauliche Informationen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse als Beratungsgrundlage offenbart werden müssen.«


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