BAföG-Rückzahlung: Wer muss BAföG zurückzahlen?
BAföG muss jeder Student zurückzahlen, der erfolgreich einen BAföG Antrag gestellt hat. Es hängt jedoch davon ab, ob du den Betrag als Darlehen oder Zuschuss bekommst. Grundsätzlich musst du nur das Darlehen zurückzahlen, also nur 50 Prozent des kompletten Betrages. Genauso ist es bei AuslandsBAföG: Falls du ein Semester oder länger im Ausland studiert und BAföG bezogen hast, musst du auch diesen Betrag zurückerstatten. Das gleiche gilt auch für Ausländer, die in Deutschland studieren und hier BAföG beziehen.
BAföG-Rückzahlung: Ausnahmen! – vor allem wenn ich ein Kind habe?
- Hast du BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus aus gesetzlich anerkannten Gründen bezogen, ist diese Förderung eine Form eines nichtzurückzuzahlenden Zuschusses. Gründe können sein: Schwangerschaft, die Erziehung eines Kindes unter elf Jahren und eine Behinderung.
- Wenn du im Ausland warst und dort nachweislich Studiengebühren zahlen musstest, werden dir diese in Form eines nichtzurückzuzahlenden Zuschusses gewährt.
- Bekommst du nach BAföG §14 einen Kinderbetreuungszuschlag, wird dieser als Zuschuss ausgezahlt.
BAföG-Rückzahlung: Wann muss ich BAföG zurückzahlen?
Die BAföG-Rückzahlung startet fünf Jahre nach Ende deiner Regelstudienzeit. Studierst du länger als sechs bzw. sieben Semester, achte darauf, dass du mit der Rückzahlung rechtzeitig beginnst und nicht erst fünf Jahre, nachdem du deinen Bachelor- oder Masterabschluss in der Tasche hast. Das BAföG-Amt kann zusätzlich ab dem 4. Semester einen BAföG-Leistungsnachweis fordern. Kannst du diesen nicht erbringen, endet deine Förderung. Studierst du über die Regelstudienzeit hinaus, braucht es dafür schwerwiegende Gründe, um weiterhin BAföG beziehen zu können. Diese sind zum Beispiel das einmalige Nichtbestehen einer Zwischenprüfung oder Krankheit. Trifft keiner dieser Gründe zu, bekommst du ein verzinstes Darlehen für ein Jahr. Sollte dieses noch nicht reichen, bekommst du ein zusätzliches Studienabschlussdarlehen. Diese Zahlungen musst du natürlich ganz normal zurückzahlen. Circa viereinhalb Jahre nach deinem Bachelorabschluss bekommst du Post vom Bundesverwaltungsamt. Darin wird beschrieben, wie deine Rückzahlung abläuft und welche Raten du zu bezahlen hast. Ein halbes Jahr nach dem Erhalt des Briefes, kannst du mit der Tilgung deiner Raten starten. Machst du nach dem Bachelor deinen Master, zählt trotzdem der Bachelorabschluss als Stichtag der fünf Jahre.
BAföG-Rückzahlung: Wie viel BAföG muss ich zurückzahlen?
Maximal 10.000 Euro! Alles darüber hinaus wird dir erlassen. Ein Beispiel:
Wenn du den BAföG Höchstsatz von 753 Euro bekommst, musst du die Hälfte davon zurückzahlen, also 368 Euro pro Monat den du studierst. Angenommen du hast in der Regelstudienzeit Bachelor und Master gemacht (wir rechnen mit 5 Jahren, also 60 Monaten) belaufen sich deine Schulden bereits auf 22.080 Euro. Durch die Maximalgrenze bleiben dir also 12.080 Euro erspart. Von den 44.160 Euro die du in deinem Studienverlauf vom Staat erhalten hast, zahlst du nur 10.000 Euro zurück, das sind nur 24,9 Prozent der kompletten Förderung. Hast du nur den Bachelor gemacht, so gilt ebenfalls die Obergrenze von 10.000 Euro.
BAföG-Rückzahlung: Wie lange muss ich BAföG zurückzahlen?
Die maximale Dauer, in der du BAföG zurückzahlen kannst, liegt bei 20 Jahren. Bezahlst du deine Monatsrate von maximal 105 Euro bist du mit dem Abbezahlen aber deutlich früher fertig. Wenn es wie aus unserem Beispiel der Höchstsatz von 10.000 Euro ist, bist du nach acht Jahren fertig. Erhältst du wegen eines geringen Einkommens eine niedrigere Rate, sind 20 Jahre vorstellbar. Musst du dich während der Zeit der Tilgung davon freistellen lassen, verschiebt sich deine Rückzahlung logischerweise nach hinten. Diese Rückstellung ist für maximal 10 Jahre möglich, du hättest also insgesamt 30 Jahre Zeit, dein BAföG Darlehen zurückzahlen.
BAföG-Rückzahlung: Nachlass
Du erhältst einen Nachlass auf deine Schulden, wenn du dein Darlehen auf einen Schlag zurückzahlen kannst. Um diesen Nachlass zu bekommen, musst du beim Bundesverwaltungsamt einen Antrag einreichen. Dieser Nachlass richtet sich nach der Höhe deiner Schulden. Es kann ebenfalls sein, dass sich der Nachlass für dich lohnt, auch wenn du dafür einen Kredit aufnehmen musst, da der Zinssatz der Bank häufig niedriger ist.
BAföG-Rückzahlung bei Studienabbruch
Brichst du dein Studium ab und hast bis dato BAföG bezogen, musst du den bis dahin erhaltenen Zuschuss ebenfalls zurückzahlen. Auch hier gilt die Regel, dass es nur 50 Prozent des erhaltenen Geldes ist. Ein Studienabbruch beeinflusst eine Rückzahlung nicht.