
Herr Roßkopf, wann müssen Studenten eine Steuererklärung machen?
Die meisten Studenten müssen nicht zwingend eine Steuererklärung abgeben. Eine Ausnahme gibt es, wenn sie selbstständig tätig sind oder gewerbliche Einnahmen erzielen und diese Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 8.820 Euro im Jahr liegen. Das Gleiche gilt, wenn Mieteinnahmen erzielt werden. Wenn Studenten angestellt sind oder in den Semesterferien gejobbt haben, müssen sie keine Steuererklärung abgeben. Lohnen würde es sich aber in jedem Fall, denn falls vom Arbeitgeber Steuern abgezogen wurden, können sich die Arbeitnehmer diese vom Finanzamt meist wieder zurückholen. Minijobs sind generell steuerpflichtig, werden aber in den meisten Fällen pauschal besteuert.
Warum sollten Studenten dennoch immer eine Steuererklärung abgeben?
Auch wenn keine Steuererstattung zu erwarten ist, kann es sinnvoll sein, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Es kann im Steuerrecht nämlich auch negative Einkünfte geben und diese können mit positiven Einkünften aus einer zukünftigen Tätigkeit verrechnet werden. Das bedeutet, die Steuererstattung kommt erst in der Zukunft zustande. Diese negativen Einkünfte können generiert werden durch Ausgaben für das Studium, zum Beispiel Werbungskosten. Diese können unbegrenzt in die nächsten Jahre übertragen werden. Werden Studenten dann nach dem Studium berufstätig, können sie ihre Verluste in der ersten Steuererklärung verrechnen.
Was genau ist unter Werbungskosten zu verstehen?
Das sind alle Ausgaben, die rund um eine Fort- oder Weiterbildung getätigt werden. Wer also vor dem Bachelor schon eine Ausbildung gemacht hat oder im Master ist, sollte auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben.
Was können Studenten steuerlich absetzen?
Semesterbeiträge oder Studiengebühren, Fachliteratur, spezielle Software oder andere Dinge, die für das Studium gebraucht werden, können abgesetzt werden. Die Kosten für Laptop oder PC sind zum Teil absetzbar, für den anderen Teil geht das Finanzamt von einer privaten Mitbenutzung aus. Gehören Studienreisen oder Exkursionen zum Pflichtprogramm des Studiums, können dafür Reisekosten und Verpflegungspauschalen angesetzt werden. Auch Nachhilfestunden, Sprachkurse oder die Fahrt zur privaten Lerngruppe lassen sich geltend machen, wenn sie fürs Studium nötig sind. Für die Fahrt zur Uni kann eine Pauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer geltend gemacht werden, alternativ: das Semestertickt beziehungsweise die Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Denkbar sind auch Kosten für eine doppelte Haushaltsführung: Fährt der Student an den Wochenenden regelmäßig nach Hause, hat dort noch seinen Lebensmittelpunkt und beteiligt sich finanziell an den Kosten des elterlichen Haushalts, dann können unter anderem Fahrtkosten und die Miete am Studienort abgesetzt werden.
In welchem zeitlichen Fenster müssen Studenten die Steuererklärung abgeben?
Wenn die Steuererklärung freiwillig gemacht wird, ist hierfür vier Jahre Zeit. Die Steuererklärung für 2013 kann bis zum 31. Dezember 2017 abgegeben werden. Wer verpflichtet ist, sollte die Steuererklärung für 2017 bis zum 31. Mai 2018 beim Finanzamt abgeben.
Wann kann mit einer ersten Steuerrückzahlung für die Ausgaben im Studium gerechnet werden?
Falls Studenten mit Nebenjob oder Ferienjob jährlich eine Steuererklärung einreichen, dauert es meist bis zu drei Monate, bis das Finanzamt die Steuererklärung abschließend bearbeitet hat und den Erstattungsbetrag auf das Konto überweist. Falls der Student keine steuerpflichtigen Einnahmen hat und durch seine Ausgaben im Zusammenhang mit dem Studium einen Verlust generiert, kann es erstmalig in dem Jahr zu einer Steuerrückerstattung kommen, in dem steuerpflichtige Einnahmen mit Lohnsteuerabzug erzielt werden.
Welchen Tipp können Sie Studenten abschließend für ihre Steuererklärung geben?
Sie sollten sich nicht scheuen, das Thema Steuererklärung in Angriff zu nehmen. Hol dir professionelle Hilfe und verschenk kein Geld an den Staat.
Weitere Infos zur Steuererklärung gibt es unter www.lohi.de.