Jura: Hausarbeiten kostenlos downloaden

Aus unserem Archiv mit tausenden Hausarbeiten stellen wir dir hier die Arbeiten zur Verfügung, die sich um das Thema Jura drehen. Kostenlos, zum Download, ohne Hintertürchen.

  • Hausarbeit Jura: Ansprüche aus Kaufvertrag zwischen A und B

    Wirksamer Kaufvertrag: Zwischen A und B müßte ein wirksamer Kaufvertrag gemäß § 433 BGB bestehen. Ein Kaufvertrag kommt zustande durch ein Angebot und die Annahme dieses Angebotes. Laut Sachverhalt ist davon auszugehen, daß zwischen A und B ein wirksamer Kaufvertrag besteht. Durch den Abschluß des...
  • Hausarbeit Jura: Auslegung von Verträgen und Willenserklörungen im englischen Recht

    Das Vertragsrecht (law of contract) ist im englischen case law als Teil des Privatrechts (private law) einzuordnen. Die Grundsätze des englischen Vertragsrechts sind fast gänzlich das Werk der englischen Gerichte, kaum beeinflußt durch die Tätigkeit des englischen Gesetzgebers. Zwar liegen die Wurzeln des Vertragsrechts...
  • Hausarbeit Jura: Bürgerliches Recht

    Erste Fallfrage: A. Anspruch B gegen S auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus § 376 I 1 HGB B könnte gegen S einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus § 376 I 1 HGB haben. Dann müßte S mit der zu einer festbestimmten Zeit zu bewirkenden Leistung in Verzug...
  • Hausarbeit Jura: Bundestagsauflösung gemäss Art 68 GG

    Der Bundespräsident könnte den Bundestag verfassungsgemäß aufgelöst haben, wenn die rechtlichen Voraussetzungen des Art. 68 vorliegen. I. Vertrauensfrage ohne Mehrheitsfindung Dann müßte der Bundeskanzler zunächst gemäß Art. 68 I 1 im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt haben und dieser Antrag darf nicht die Zustimmung der Mehrheit...
  • Hausarbeit Jura: Der Anspruch

    Karl Käfer entschloß sich, ein neues Auto zu kaufen. Er ging am 19.6.1999 zum Autohaus Huber und verhandelte mit dem Inhaber Hans Huber...
  • Hausarbeit Jura: Der Wiedereinstellungsanspruch

    Nicht nur vergangene Ereignisse können die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, sondern auch die zu erwartenden Auswirkungen vergangener oder gegenwärtiger Tatsachen und Geschehnisse auf die Zukunft sind anerkannte Kündigungsgründe. Nach dem Wortlaut des § 1 II 1 KschG ist eine Kündigung nur dann gerechtfertigt, wenn bestimmte Gründe...
  • Hausarbeit Jura: deutsches Strafrecht

    Das deutsche Strafrecht beruht als Schuldstrafrecht darauf, daß dem Täter seine konkrete strafbare Handlung vorgeworfen werden kann. Hieraus folgt im Umkehrschluß die Notwendigkeit, all diejenigen Fälle der Anwendung des Strafrechts zu entziehen, in denen der Täter aufgrund...
  • Hausarbeit Jura: Die Auseinanderesetzung und Strafbarkeit

    Der bekannt geistesschwache Fußballfan F wird von seinen Freunden gern mit dem schlechten Tabellenstand seines Fußballvereins geärgert, weil er dann stets mit Worten und Taten explodiert. A, Fan eines gegnerischen Clubs, erfährt davon, spricht den F in dessen Stammlokal auf den schwachen Tabellenstand an, um eine Schlägerei beginnen zu können. F reagiert wie erhofft, greift zu einer Flasche, schlägt sie ab und versucht, sie A in den Hals zu stechen. A, kampferprobt, zieht bereits mit dem Rücken an der Wand stehend sein Messer und sticht den F ohne Tötungsvorsatz im letzten Augenblick nieder, um ihn kampfunfähig zu machen. Anschließend schlagen die Freunde, G, H und I des F auf A und auch auf dessen eigene Freunde B und C ein, die von As Plan wissen und schon bereit stehen. Am Ende liegt C tot am Boden. Jeder leugnet unwiderlegbar, Cs Tod verursacht zu haben...
  • Hausarbeit Jura: Die Verfassungsbeschwerde

    Beteiligtenfähig ist „jedermann“, der Träger, der Träger der in § 90 I BVerfGG genannten Rechte sein kann. Auch juristische Personen mit Sitz im Inland können gem. Art. 19 III GG Grundrechtsträger sein, jedoch sind juristische Personen des öffentlichen Rechts in der Regel davon ausgeschlossen. Ausnahmen gelten für solche Anstalten des öffentlichen Rechts, die „von den ihnen durch Rechtsordnung übertragenen...
  • Hausarbeit Jura: Die Wettbewerbsrechte Behandlung von spams und sonstigen Formen des Telemarketing

    Im Jahr 1970 entschied der BGH: „Es verstößt gegen die guten Sitten des lauteren Wettbewerbs, unaufgefordert Inhaber von Fernmeldeanschlüssen, zu denen bislang keine Beziehungen bestehen, in ihrem privaten Bereich anzurufen, um Geschäftsabschlüsse anzubahnen oder vorzubereiten, insbesondere um Waren...
  • Hausarbeit Jura: Eingeschränkter Verlustausgleich

    Im internationalen Vergleich ist die Bundesrepublik Deutschland als ein Hochsteuerland anzusehen. Durch den progressiv verlaufenden Tarif des deutschen Einkommensteuersystems, der in hohen Spitzensteuersätzen mündet, haben die Bezieher hoher Einkünfte auch eine erhebliche Steuerlast zu tragen. Andererseits ist es im deutschen Steuersystem...
  • Hausarbeit Jura: Entstehungsgeschichte BGB

    Gegenstand der folgenden Arbeit ist die Erörterung des Systems der Ehehindernisse im Bürgerlichen Gesetzbuch aus dem Jahre 1896. Zur Einführung in dieses Thema werden zunächst einige Worte zur Entstehungsgeschichte...
  • Hausarbeit Jura: Entwicklung des Individualarbeitsrechts

    Das Arbeitsrecht als eigenes Rechtsgebiet hat eine relativ kurze Entstehungsgeschichte. Seine eigentliche moderne Entwicklung beginnt erst mit der Ende des 18. bzw. mit Beginn des 19. Jahrhunderts einsetzenden Industrialisierung, auch wenn seine Ursprünge, insbesondere diejenigen einzelner Institute des Arbeitsrechtes, wesentlich länger zurückliegen. Das im Jahre 1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch ...
  • Hausarbeit Jura: Ersatz der Behandlungskosten

    I. Anspruch aus § 480 II BGB Ein möglicher eigener Anspruch des S aus § 480 II wäre nur gegeben, wenn V den Mangel des Fahrrades gekannt und arglistig verschwiegen hätte oder die Mangelfreiheit zugesichert hätte. Beides ist eindeutig nicht der Fall, so...
  • Hausarbeit Jura: Erste juristische Staatsprüfung

    Das Bundesland L hat ein Notprogramm für die Erhaltung von Arbeitsplätzen in existenzgefährdeten Betrieben aufgelegt. Die Voraussetzungen und Bedingungen der Förderung sind durch Verwaltungsvorschriften geregelt. Besondere Gesetze sind nicht einschlägig. Der Unternehmer U hat Förderungsmittel beantragt...
  • Hausarbeit Jura: Fallbearbeitung Urheberrechtsgesetz

    Student A ist begeisterter Anhänger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und kennt alle bedeutenden Straßen-, Stadtbahn- und Bussysteme in der Bundesrepublik Deutschland. Er besitzt eine umfangreiche Fahrplansammlung, die er stets durch Zukauf und Tausch mit Gleichgesinnten auf dem neuesten Stand hält. Eines Tages kommt er auf die Idee, die Fahrpläne ...
  • Hausarbeit Jura: Sicherheit und Ordnung im Strafvollzug

    Der Begriff Sicherheit und Ordnung im Strafvollzug lässt sich in zwei große Bereiche gliedern. So wird dieser Komplex einerseits im Strafvollzugsgesetz [StVollzG] behandelt, anderseits in den allgemeinen Regeln und Vorschriften ...
  • Hausarbeit Jura: Übung im bürgerlichen Recht für Anfänger

    Der 16-jährige radbegeisterte K möchte sich gegen den Willen seiner Eltern ein teures Rennrad kaufen. Zu diesem Zweck hat er seit 2 Jahren jeweils einen Teil seines Taschengeldes zur Seite gelegt, so daß er mittlerweile einen Betrag von 1.000,- DM angespart hat. Bevor K auf Klassenfahrt fährt, erzählt er seinem 20-jährigen Bruder B ...
  • Hausarbeit Jura: Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger

    A betreibt in der bayerischen Kleinstadt B ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen in der Rechtsform einer Ein-Mann-GmbH. In den letzten Jahrzehnten ist es A gelungen, für die von seinem Unternehmen produzierten Maschinen neue Absatzmärkte in den mittel- und osteuropäischen Staaten zu erschließen. Um eine bessere Kundenbetreuung ...
  • Hausarbeit Jura: Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

    Fragestellung: Die X-GmbH ist eine Landentwicklungsgesellschaft, deren Gesellschafter die baden-württembergische Stadt S, der Landkreis L und die Volksbank in S mit gleichen Gesellschaftsanteilen sind. Ihren Sitz hat die X-GmbH in der Stadt S. Die Aufgaben der Gesellschaft nach dem Gesellschaftsvertrag bestehen im An- und Verkauf ...
  • Hausarbeit Jura: Übung im Strafrecht für Anfänger

    A und B sind passionierte Kunstsammler. In ihrer Sammlung fehlt ihnen noch ein Bild, von dem sie wissen, daß es der reiche H in seinem Haus hängen hat. Da H nicht bereit ist, das Bild zu verkaufen, kommen beide überein, sich das Bild auf illegale Art und Weise zu beschaffen. A erinnert sich daran, daß sein Schulfreund F, der ....
  • Hausarbeit Jura: Übungen im Öffentlichen Recht für Anfänger

    Angesichts des Umstandes, dass in Deutschland zunehmend ausländische Kinder geboren werden, deren Eltern ihrerseits schon längere Zeit in Deutschland leben, und zur Erleichterung von deren Integration beschließt der Bundestag 1999 nach ordnungsgemäßer ...
  • Hausarbeit Jura: Übungen im Buergerlichen Recht fuer Fortgeschrittene

    Studienrat A kauft im Oktober 1996 bei der Elektrohandel X - GmbH (X) für sein neu errichtetes Haus sämtliche Elektrogeräte. Bei den Verhandlungen mit dem Geschäftsführer der GmbH hatte A darauf bestanden, daß eine Abtretung der gegen ihn gerichteten Forderungen der X nur mit seiner Zustimmung erfolgen solle. Er habe kein Interesse daran, sich mit anderen Forderungsinhabern ...
  • Hausarbeit Jura: Übung im Bürgerlichen Recht für Anfängerinnen und Anfänger

    Auf einem Spaziergang durch einen Park verliert E am 10.03.1995 seine Armbanduhr. Eine sofort danach von ihm unternommene Nachsuche bleibt ergebnislos. F entdeckt die auf einer Bank liegende Uhr, nimmt sie an sich und veräußert sie für 100 DM an K, der F für den Eigentümer hält...
  • Hausarbeit Jura: Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene

    Rechtsanwalt Richtig ist Fachanwalt für Erbrecht. Am 24. März 1999 suchen Frieda (F) und ihr Ehemann Markus (M) seine Kanzlei auf, um sich in erbrechtlichen Angelegenheiten einmal von einem Spezialisten beraten zu lassen. Sie berichten in einem ersten Gespräch, daß sie bereits als Verlobte im Jahr 1974 einen Erbvertrag ...
  • Hausarbeit Jura: Rechtmäßigkeit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses

    Im Rahmen des verkehrspolitischen Konzepts des Bundes werden die Ost-West-Verbindungen im Autobahnnetz der Bundesrepublik Deutschland weiter Verbessert und ausgebaut. Dabei treffen insbesondere die Ausbaumaßnahmen betreffend die Bundesautobahn (BAB) Leipzig-Kassel-Dortmund zunehmend auf Bürgerproteste. Die Stimmung wird angeheizt durch Presseberichte, wonach verschiedentlich Unregelmäßigkeiten vorgekommen seinen. Der Autobahnbau sei von Bestechungen, Preisabsprachen und einer zweifelhaften Auftragsvergabe begleitet...
  • Hausarbeit Jura: Arbeitsrecht

    1. Das Arbeitsrecht als Arbeitnehmerschutzrecht 2. Rechtsquellen des AR 3. Inhalt des Arbeitsvertrages 4. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Hausarbeit Jura: Bürgerliches Recht - Übung für Anfänger

    Weinhändler W aus Berlin hat Absatzprobleme. Um seinen Absatz anzukurbeln, hat er sich einige Marketing - Ideen ausgedacht: I. Zunächst inseriert er in überregionalen Tageszeitungen mit ganzseitigen Anzeigen: „Sensationelles Sonderangebot!!! Chateau Margaux 1989, 1er cru für sagenhafte DM 158,--!!! Nur hier bei uns im Berliner Geschäft. Solange der Vorrat ...
  • Hausarbeit Jura: Buergerliches Recht-Uebung für Anfaenger SS 1998

    Weinhändler W aus Berlin hat Absatzprobleme. Um seinen Absatz anzukurbeln, hat er sich einige Marketing - Ideen ausgedacht: I. Zunächst inseriert er in überregionalen Tageszeitungen mit ganzseitigen Anzeigen: „Sensationelles Sonderangebot!!! Chateau Margaux 1989, 1er cru für sagenhafte DM 158,--!!! Nur hier bei uns im Berliner Geschäft. Solange der Vorrat reicht.“...
  • Hausarbeit Jura: Bürgerliches Recht Übung für Anfänger

    Um besser im Internet surfen zu können, beschließt der 17jährige Computerfreak A, sich einen neuen Pentium III Computer zu kaufen. Ohne Wissen seiner Eltern geht er deshalb in das Fachgeschäft des W, wo er vom Verkäufer V des W bedient wird. V hält den A wegen seines erwachsenen Aussehens für volljährig. Nachdem V dem A mehrere Geräte angeboten hat, entscheidet sich der A für das Modell "HyperSpeed 450c" zum Preis von 2.299,- DM. Dazu bestellt sich A noch einen Laserdrucker des Typs "SuperPrint 2000" (699,- DM, zahlbar bei Lieferung), welcher in vier Wochen geliefert werden soll. Bei der Bestellung geht A - fälschlicherweise - davon aus, daß "SuperPrint 2000" eine Druckgeschwindigkeit von sieben Seiten in der Minute hat. Der V verschweigt außerdem dem A absichtlich, daß ...
  • Hausarbeit Jura: Bürgerliches Recht Übung für Anfänger WS1999-2000

    Um besser im Internet surfen zu können, beschließt der 17jährige Computerfreak A, sich einen neuen Pentium III Computer zu kaufen. Ohne Wissen seiner Eltern geht er deshalb in das Fachgeschäft des W, wo er vom Verkäufer V des W bedient wird. V hält den A wegen seines erwachsenen Aussehens für volljährig. Nachdem V dem A mehrere Geräte angeboten hat, entscheidet sich der A für das Modell "HyperSpeed 450c" zum Preis von 2.299,- DM. Dazu bestellt sich A noch einen Laserdrucker des Typs "SuperPrint 2000" (699,- DM, zahlbar bei Lieferung), welcher in vier Wochen geliefert werden soll. Bei der Bestellung geht A - fälschlicherweise - davon aus, daß "SuperPrint 2000" eine Druckgeschwindigkeit von sieben Seiten in der Minute hat. Der V verschweigt außerdem dem A absichtlich, daß dieser Drucker zu Beginn des nächsten Monats vom Markt genommen werden soll, weil er beim Druckvorgang eine erhebliche Menge des gesundheitsschädlichen Ozons ausstößt...
  • Hausarbeit Jura: Darstellung des Gesetzes über die 35-Stunden-Woche in Frankreich

    Seit den 60er Jahren hat sich das Ausmaß der Arbeitslosigkeit in Frankreich beunruhigend verstärkt. Hierfür gibt es eine Vielzahl von Gründen: das rasante Bevölkerungswachstum auf Grund der hohen Geburtenrate nach dem Krieg und stärkerer Immigration, außerdem die zunehmende Präsenz der Frauen auf dem Arbeitsmarkt, und somit eine stärkere Nachfrage nach Arbeitsplätzen, gleichzeitig die Tendenz der Unternehmen weniger Leute einzustellen, da die Personalhaltungskosten zu teuer wurden, die industrielle Umstrukturierung, die Öffnung der europäischen Grenzen, was die französischen Unternehmen der ausländischen Konkurrenz aussetzte, technischer Fortschritt und Wirtschaftskrisen (z.B. die beiden Ölkrisen in den Jahren 1973 und 1979), die eine eingeschränkte Wirtschaftspolitik zur Folge hatten...
  • Hausarbeit Jura: Der Sachverständige im Beweisantragsrecht (Strafprozeß)

    Einleitung I. Der Beweisantrag (Begriff) Der Beweisantrag wird vom BGH1 definiert als das Begehren eines Prozeß-beteiligten, über eine bestimmte, die Schuld- oder Straffrage betreffende Tatsache ein nach der Prozeßordnung zulässiges Beweismittel zu verwerten. In einem förmlichen Beweisverfahren, also im Strengbeweis, wird nur über diese, die Schuld- oder Straffrage betreffenden Tatsachen Beweis erhoben2 und wo das Gesetz vom Beweisantrag spricht, sind nur Beweiserhebungen im Strengbeweis gemeint...
  • Hausarbeit Jura: Deutsche Geschichte 1831

    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Organe. So lauten die ersten und wichtigsten Sätze des Grundgesetzes. Die Erfahrung des verbrecherischen NS-Regimes brachte die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates 1948/49 dazu, die Menschen- und Bürgerrechte in den Mittelpunkt ...
  • Hausarbeit Jura: Die Centros Entscheidung des EuGH und ihre Bedeutung

    Um die Bedeutung der Centros-Entscheidung einschätzen zu können ist zunächst ein Blick auf die bisherigen Standpunkte im internationalen Gesellschaftsrecht notwendig. Besondere Beachtung ist dabei der Frage zu widmen, ob eine Rechtsordnung, die mit einer ausländischen Gesellschaft konfrontiert wird, diese als rechtlich existent ansieht, die Gesellschaft also anerkennt...
  • Hausarbeit Jura: Die möglichen Rechtsfolgen einer Markenrechtsverletzung

    Am 01. Januar 1995 ist das neue deutsche Markengesetz in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten und durch das Markenrechtsänderungsgesetz vornehmlich wegen der Berücksichtigung der europäischen Gemeinschaftsmarke ergänzt worden. Darin, im neuen Markengesetz, ist nicht nur die umfassendste Reform des deutschen Warenzeichenrechts enthalten, es stellt vielmehr eine grundlegende Neuordnung des gesamten Kennzeichnungsrechts durch das Einbeziehen aller Kennzeichnungsrechte, insbesondere der geschäftlichen Beziehung (zuvor §16 UWG, nun §§5, 15 MarkenG) und der geographischen Herkunftsangaben (§§126ff MarkenG) in das Markenrecht, dar. Im folgenden wird auf die Marke und mögliche Rechtsverletzungen bei einer Markenrechtsverletzung ohne die Berücksichtigung der geschäftlichen Bezeichnung eingegangen:...
  • Hausarbeit Jura: Die Problematik der Alterseinstufung FSK Film

    Im Jahr 1948 wurde die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) gegründet. Ihr wurde im Auftrag der obersten Landesjugendbehörden die Jugendprüfung übertragen. Diese Hausarbeit geht zuerst auf die heute geltende, gesetzliche Grundlage für die Jugendprüfung ein. Wie sind die Alterstufen entstanden, wo sind sie gesetzlich festgelegt? Warum sind Alterseinstufungen mit Schnittauflagen keine Vorzensur? Angesprochen werden soll auch die Spruchpraxis der FSK, z. B. nach welchem Schema die Beurteilung von Filmwirkung funktioniert. Im nächsten Punkt werden die Kriterien für die Alterseinstufung dargestellt...
  • Hausarbeit Jura: Die Rechtsprobleme des Internationalen Militärtribunals zu Nürnberg

    Inwieweit nach so langer Zeit den überlebenden Opfern psychisch überhaupt noch Genugtuung wiederfahren kann, wäre ein Thema für eine eigenständige Arbeit. Hier hingegen soll es um einen bereits relativ kurz nach Kriegsende unternommenen Versuch gehen, Gerechtigkeit zu üben und die Opfer bisher unvorstellbarer Grausamkeiten zu sühnen: Das Internationale Militärtribunal zu Nürnberg, ein Tribunal, das gegen die Hauptkriegsverbrecher des nationalsozialistischen Systems gerichtet war, am 18.10.1945, also etwa fünf Monate nach Ende der Kampfhandlungen, seine Eröffnungssitzung abhielt und am 1.10.1946 die Urteile aussprach. Der Nürnberger Prozess markierte einen Wendepunkt in der Entwicklung des Völkerrechts. Warum, das soll im Verlaufe dieses Aufsatzes deutlich werden. Zunächst aber soll zum besseren Verständnis der Problematik in gebotener Kürze auf die Sichtweise von Krieg und Kriegsverbrechen im Völkerrecht vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs eingegangen werden...
  • Hausarbeit Jura: Die Strafbarkeit des Bernhard Braun und Annett Achenbach

    1. Handlungsabschnitt: Der Wurf gegen Veronique Voß 2. Handlungsabschnitt: Der Wurf gegen Stefan Schöne 3. Handlungsabschnitt: Der gesamte Zeitraum...
  • Hausarbeit Jura: Die Unterbringung psychisch kranker Straftäter in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Sinn und Zweck der Strafe sind von jeher umstritten. Für das traditionelle Verständnis steht aber jedenfalls fest, daß Strafe Schuld voraussetzt und mindestens nicht ausschließlich nach den Gesichtspunkten der Spezialprävention bemessen werden kann. Bereits das Zwölftafelgesetz, das älteste bekannte Gesetzeswerk aus der Geschichte des römischen Rechts enthielt Anfänge des Prinzips „nulla poena sine culpa“. Dieser sogenannte Schuldgrundsatz gilt auch heute noch und wird als verfassungsrechtlicher Grundsatz anerkannt...
  • Hausarbeit Jura: Die verhaltensbedingte Kündigung

    Die verhaltensbedingte Kündigung ist einer der in § 1 II S. 1 KSchG genannten Rechtfertigungsgründe, der die Sozialwidrigkeit der or-dentlichen Kündigung ausschließt. Das Gesetz definiert diesen Begriff nicht. In der Regel handelt es hierbei um schuldhafte Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers. Fraglich ist, ob auch nicht schuldhafte Pflicht-verletzungen, die zur verhaltensbedingten Kündigung führen können, denkbar sind. Auf diese Frage soll eingegangen werden. Im Folgenden wird die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung behandelt, wobei ich insbesondere auf das Abmahnungserfordernis und damit verbundene Probleme eingehen werde. Außerdem werde ich auf die Frage eingehen, ob die Kündigung als Sanktion zu verstehen ist oder ob dem Prognosegedanken Vorzug zu geben ist...
  • Hausarbeit Jura: Fahrradtour

    Arturo (A) hat große Pläne für den bevorstehenden Vatertag: Mit seinen Kumpels will er eine gewaltige Fahrradtour in die Berge machen. Mit seinem alten rostigen Rad würde er sich aber nur den Spott der Anderen zuziehen. Schnell ist daher der Plan gefasst: Ein Luxusfahrrad muss her! Allerdings weiß A, dass er vorsichtig sein muss, denn bei einem früheren Unterfangen, sich der Besitz eines Fahrrads zu bringen, ist er erwischt und zu einer (geringen) Geldstrafe verurteilt worden...
  • Hausarbeit Jura: Geringfügigen Beschäftigung

    In dieser Arbeit möchte ich die gesetzlichen Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung in ihren Grundzügen darstellen. Dazu werde ich zunächst die geringfügige Beschäftigung arbeitsrechtlich einordnen. Anschließend eingehend die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen erläutern und diese an Beispielen veranschaulichen. Danach werde ich etwas kürzer die lohnsteuer-rechtlichen Aspekte der geringfügigen Beschäftigung erörtern. Abschließend werde ich die gesetzlichen Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung werten, indem ich erläutere, ob die o. g. angestrebten Ziele erreicht wurden und aufzeige, welche Probleme die Neuregelung aufwirft...
  • Hausarbeit Jura: Gesetzesänderung zum Atomgesetz

    Die Bundesregierung bereitet einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Atom gesetzes (AtomG) vor. Nach einer auch innerhalb der Bundesregie-rung kontrovers geführten Debatte bringt dir die regierende Koalition mittragende Fraktion der A-Partei diesen Entwurf unverändert in den Bundestag ein. Danach soll in das AtomG in § 24 Abs. 1 ein neuer Satz 2 zusätzlich eingefügt werden, welcher wie folgt lautet: „Weisungen im Sinne des Art. 85 Abs. 3 GG können auch von der zu-ständigen obersten Bundesbehörde ohne vorherige Anhörung an nachgeordnete Landesbehörden gerichtet werde, wenn die oberste Bundesbe-hörde es für sachdienlich hält.“...
  • Hausarbeit Jura: Grundbegriffe des allgemeinen Verwaltungsrechts einschließlich des Verwaltungsverfahrens

    Die kommunalaufsichtliche Beanstandung im Sinne des Art. 112 GO ist ein Verwaltungsakt, wenn die Merkmale des Art. 35 Satz 1 BayVwVfG zutreffen. In einseitiger verbindlicher Weise, also im obrigkeitlichhoheitlichen Über- / Unterordnungsverhältnis stellt das Landratsamt, welches ...
  • Hausarbeit Jura: Grundbegriffe des Bürgerlichen Rechts

    Zunächst muß zwischen Amm und Bär ein wirksamer Vertrag bestehen. Ein Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Nachfrage was in §§ 145 ff. BGB geregelt ist. Hier haben wir auf der einen Seite den Antrag (§ 145 BGB) von Amm und die Annahme (§ 147 BGB) von Bär. Es handelt sich im Sachverhalt um einen Kaufvertrag ...
  • Hausarbeit Jura: Grundbegriffe des Steuerrechts

    Innerhalb der Abgaben wird unterschieden zwischen Steuern, Gebühren, Beiträgen und sonstigen Abgaben. Die von Herrn Meier verlangten Beiträge für Kanal und Wasser sind Beiträge im oben genannten Sinne. Beiträge sind Geldleistungen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts für die Möglichkeit der Inanspruchnahme ...
  • Hausarbeit Jura: Grundrechtsschutz und freier Datenverkehr

    Den ersten Appelle im Jahre 1975 des Europäischen Parlamentes, mit Hinblick auf den stetigen Zuwachs der Verarbeitung personenbezogener Daten, eine einheitliche Regelung diesbezüglich zu schaffen, wich die für die Gesetzgebung zuständige Kommission zunächst beharlich aus. Diese Situation spiegelte die unterschiedlichen Interessen der beiden Organe wieder: Das Europäische Parlament...
  • Hausarbeit Jura: Gutachten_2

    A.) Anspruch des V auf Kaufpreiszahlung der Lampe in Höhe von 500 DM gegen K aus § 433 II1 V könnte gegen K einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung in Höhe von 500 DM gem. § 433 II haben. I. Anspruch entstanden Dann müßte der Anspruch zunächst entstanden sein. Dies setzt einen wirksamen Kaufvertrag zwischen den Parteien voraus. Laut Sachverhalt kauft K nach Katalog des Herstellers H bei V eine Lampe zum Preis von 500 DM. V und K haben demnach einen Kaufvertrag (§ 433 I) über eine Lampe geschlossen. Demnach ist der Anspruch entstanden...
  • Hausarbeit Jura: Gutachten

    Tatkomplex 1: Das Geschehen vor dem Gebäude im Park A. Strafbarkeit des R gem. § 212 I StGB1 in bezug auf M Radion Romanowitsch Raskolnikow (R) könnte sich durch den tödlichen Schuß auf Semjon Sacharytsch Marmeladow (M) wegen Totschlags gemäß § 212 I strafbar gemacht haben. Hierfür müßte R tatbestandsmäßig i. S. d. § 212 I rechtswidrig und schuldhaft gehandelt haben. I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand Zunächst müßte R den objektiven Deliktstatbestand des § 212 I verwirklicht haben. Vorliegend hat R den Tod eines anderen Menschen, namentlich den des M, durch einen Schuß verursacht. Hätte R nicht geschossen, so wäre M nicht verstorben. Somit ist R durch sein Verhalten kausal für den Tod des M geworden. Auch besteht ein objektiver Finalzusammenhang, da das Schießen mit einem Gewehr in dieser Situation ein taugliches Mittel ist, um den Erfolg herbeizuführen2. Mithin ist der objektive Tatbestand des § 212 I erfüllt...
  • Hausarbeit Jura: Gutachten Gebrauchtwagenhändler

    V ist Gebrauchtwagenhändler und hat eine kleine Werkstatt. Am 28.8.2000 erscheint L bei V und interessiert sich für einen gebrauchten VW Passat. An diesem ist ein Schild angebracht, auf dem steht: „werkstattgeprüft, unfallfrei“. Nach einer Probefahrt entschließt sich L zum Kauf des VW Passat. Auf den Motor wirft er nur einen kurzen Blick, obwohl er ein paar Tage vorher eine TV-Reportage über unseriöse Praktiken im Kfz-Handel gesehen hat, da der Passat einen guten optischen Eindruck macht und V ihm gegenüber mehrfach äußert, der Wagen sei „top in Schuss“...
  • Hausarbeit Jura: Gutachten zum Thema Kaufvertrag 1

    N verlangt von W die Bezahlung der drei Delikatess-Platten. Zumindest will er aber gegen T vorgehen, da diese schließlich die Bestellung aufgegeben habe. Zu Recht ? I. N könnte einen Anspruch auf Abnahme und Bezahlung der Delikatess-Platten gegen W aus Kaufvertrag ...
  • Hausarbeit Jura: Gutachten zum Thema Kaufvertrag_2

    Herr Maus ist seit 35 Jahren Angestellter in der Buchhaltung des renommierten Antiquitätenhändlers Freiherr von Öxle. Auf der Weihnachtsfeier des Betriebes fragte ihn sein Chef, ob er nicht für 20.000 DM ein Schrebergartengrundstück kaufen wolle, das er kürzlich geerbt hatte. Maus bejahte. Man ging kurz in das Büro des Chefs und fixierte den Vertrag schriftlich. Maus wies seinen Chef darauf hin, dass Grundstückskaufverträge notariell beurkundet werden müssen...
  • Hausarbeit Jura: Gutachten zum Thema Kaufvetrag

    Herr Maus ist seit 35 Jahren Angestellter in der Buchhaltung des renommierten Antiquitätenhändlers Freiherr von Öxle. Auf der Weihnachtsfeier des Betriebes fragte ihn sein Chef, ob er nicht für 20.000 DM ein Schrebergartengrundstück kaufen wolle, das er kürzlich geerbt hatte. Maus bejahte. Man ging kurz in das Büro des Chefs und fixierte den Vertrag schriftlich. Maus wies seinen Chef darauf hin, dass Grundstückskaufverträge notariell beurkundet werden müssen. Diese Bemerkung hielten sowohl Freiherr von Öxle als auch der anwesend ...
  • Hausarbeit Jura: Gutachten zum Thema Parteienrecht

    Die F-Partei musste in jüngster Zeit mehrere herbe Niederlagen bei Bundes- und Landtagswahlen einstecken. Sie sucht daraufhin nach Wahlkampfthemen, die die Öffentlichkeit besonders beschäftigen. Der Wahlkampfstratege der F-Partei entdeckt, dass die derzeit bestehende Diätenregelung für Abgeordnete des Bundestages in manchen Teilen der Bevölkerung auf Unverständnis stößt. Bei der nächsten Bundestagswahl wirbt die F-Partei unter anderem mit der Forderung nach einer radikalen Umstrukturierung ...
  • Hausarbeit Jura: Gutachten zum Thema Strafbarkeit

    H unterhält seit Jahren außereheliche Beziehungen. Anfang Januar 1999 wird H von seiner Frau F im ehelichen Schlafzimmer in eindeutiger Situation mit seiner derzeitigen Freundin überrascht. Zutiefst gekränkt wendet sich F an den Arbeitgeber des H und offenbart ihm, daß sich H seine Beschäftigung als Chefarzt am Konstanzer Krankenhaus durch gefälschte Zeugnisse erschlichen habe. In Wahrheit sei H ein im Examen ...
  • Hausarbeit Jura: Gutachten zum Thema Verfassungsschutz

    Einschätzung des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, plant zum 1.9.1999 eine Veranstaltung in Berlin-Tiergarten. Die Veranstaltung soll auf einem nicht überdachten, mit Palisadenwänden umstellten Gelände stattfinden. Erwartet werden rund 300 Teilnehmer, überwiegend aus Parteikreisen und nahestehenden Organisationen, die persönlich geladen werden. Einlaßkontrollen am Veranstaltungsort sollen sicherstellen, daß nur geladene Gäste Zutritt haben. Nach Erkenntnissen des Berliner ...
  • Hausarbeit Jura: Handels und Gesellschaftsrecht als wichtige Elemente des wirtschaftsrelevanten Privatrechts

    I. Öffentliches und privates Wirtschaftsrecht 1.) Öffentliches Wirtschaftsrecht: - regulierende Regelungen - allgemeine gesetzl. Schutzmechanismen (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb u.ä.) 2.) Privates Recht: - Unterscheidung zw. Handelsrecht und Gesellschaftsrecht II. Handels- und Gesellschaftsrecht als Teile des rechtlichen Rahmens der Marktwirtschaft 1.) Handelsrecht: - befaßt sich mit rechtl. Stellung der Kaufleute...
  • Hausarbeit Jura: Handlungskomplex Fund Weitergabe - Der verlorene Gepäckschein

    Der mit der Bundesbahn reisende R, der seine Fahrt in Berlin unterbricht, hat seinen Koffer im Bahnhof Zoo als Handgepäck aufgegeben. In der Bahnhofshalle verliert er den Gepäckschein, der die Nr. 173 trägt. Diesen Schein findet Stadtstreicher A, der sich mit seinem Freund F auf dem Bahnhofsgelände aufhält. Mit der Bemerkung...
  • Hausarbeit Jura: Hausarbeit im Bürgerlichen Recht_WS1999-2000

    H stellt in seiner kleinen Tischlerei Möbel und Holzspielzeug nach den individuellen Kundenwünschen her. Im Frühjahr 1999 bittet der private Kindergarten K, vertreten durch die Leiterin L, den H und weitere Tischlereien um ein Angebot zur Herstellung und Montage von 9 Kindertischen und 36 Kinderstühlen aus Holz sowie 6 Holzschaukelpferden. Daraufhin erstellt H am 3. Mai 1999 ein entsprechendes Angebot, wonach die Herstellung, der Transport und die Montage der Tische, Stühle und Schaukelpferde insgesamt 9.500,- DM kosten soll. Die Leiterin des Kindergartens K ist über dieses günstige Angebot hocherfreut. Sie hatte mit einem Preis von mindestens 15.000,- DM gerechnet, da es sich um unbehandelte Massivmöbel handelt, die entsprechend den Maßen im Kindergarten in Einzelanfertigung hergestellt und schließlich auch im Kindergarten montiert und aufgebaut werden sollen. Aufgrund dieses günstigen Angebotes überlegt sie nicht lange und nimmt das Angebot des H sofort und fristgemäß am 6. Mai 1999 an. Die von anderen Tischlereien gemachten Angebote zu einem Preis von 11.500,-/13.800,- bzw. 15.500,- DM schlägt sie aus...
  • Hausarbeit Jura: Hausarbeit im Öffentlichen Recht -Staatsorganisationsrecht 2

    Anlässlich aktueller Enthüllungen über illegale Parteienfinanzierung fasst der Bundestag mehrheitlich einen Beschluss zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. In dem Beschluss heißt es: „Der Ausschuss soll klären, inwieweit an Amtsträger der vorherigen Bundesregierung oder an die sie tragenden Parteien gesetzwidrig Spenden geflossen sind, die dazu geeignet waren, politische Entscheidungsprozesse im Zusammenhang mit der Privatisierung des Staatsunternehmens X zu beeinflussen...
  • Hausarbeit Jura: Hausarbeit im Öffentlichen Recht Staatsorganisationsrecht 1

    Anläßlich aktueller Enthüllungen über illegale Parteienfinanzierung faßt der Bundestag mehrheitlich einen Beschluß zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. In dem Beschluß heißt es: „Der Ausschuß soll klären, inwieweit an Amtsträger der vorherigen Bundesregierung oder an die sie tragenden Parteien gesetzwidrig Spenden geflossen sind, die dazu geeignet waren, politische Entscheidungsprozesse im Zusammenhang mit der Privatisierung des Staatsunternehmens X zu beeinflussen. Dem Ausschuss sollen 11 Mitglieder (A-Fraktion 4 Mitglieder, B-Fraktion und C-Fraktion je 3 und D-Fraktion 1 Mitglied) angehören.“...
  • Hausarbeit Jura: Hausarbeit Öffentliches Recht_Grundkurs II_ WS 2000-2001

    Angesichts der zunehmenden Missstimmung in der Berliner Bevölkerung über Demonstrationen am Brandenburger Tor reift in Kreisen der Berliner Regierungskoalition der Plan, ein Verbot für solche Aufzüge zu verhängen. Vorstöße werden beim Deutschen Bundestag unternommen, eine Bannmeile festzulegen. Der Bundestag zeigt aber keine Neigung, ein solches Schutzgesetz zu erlassen. In einem Schreiben des Bundestagspräsidenten an den Regierenden Bürgermeister heißt es, im Ältestenrat des Bundestages sei die Frage erörtert worden, eine Mehrheit habe sich indes eindeutig gegen eine Bannmeile entschieden. In der Berliner Koalition setzt sich aber die Meinung durch, es gehe gar nicht in erster Linie um den Schutz des Bundestages. Vielmehr müsse darauf geachtet werden, den Ruf Berlins und Deutschlands nicht durch Aufzüge von politischen Extremisten gerade am und unter dem Brandenburger Tor zu Schaden kommen zu lassen...
  • Hausarbeit Jura: Haushaltsgrundsätze

    Die Haushaltssatzung ist eine gemeindliche Satzung und damit das „Haushaltsgesetz“ der Gemeinde. Die Haushaltssatzung ist eine Pflichtsatzung (Art. 63 Abs. 1 Satz 1 GO). Haushaltssatzung und Haushaltsplan sind die Grundlage für die Wirtschaftsführung (Art. 64 Abs. 3 Satz 2 GO) während des Haushaltsjahres (Art. 63 Abs. 3 GO). Haushaltsjahr ...
  • Hausarbeit Jura: Kommunikationsfreiheit Kunstfreiheit Wissenschaftsfreiheit

    Der Artikel 5 GG hat die Kommunikationsfreiheit zum Gegenstand. Neben den Grundrechten der Presse-, Funk- und Filmfreiheit, der Meinungsäußerungsfreiheit, der Informationsfreiheit und der Freiheit von der Zensur sind auch die Freiheiten der Kunst, der ...
  • Hausarbeit Jura: Meinungsfreiheit versus Persönlichkeitsschutz in der Bundesrepublik Deutschland Wo hört die Meinungsfreiheit auf, wann beginnt der Persönlichkeitsschutz?

    In der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sind der Schutz der Persönlichkeit und das Recht auf Meinungsfreiheit im Grundgesetz verankert. Damit bilden sie die Basis weiterer Gesetzgebung und Rechtsprechung. In den letzten Jahren vernahm man immer häufiger den Ruf nach verstärkter Kontrolle der Medien, sei es durch eine verschärfte Gesetzgebung oder...
  • Hausarbeit Jura: Menschenrechte nach 1945/46

    Bedeutung: Der Begriff „Menschenrechte“ stammt aus dem 18. Jahrhundert und behandelt die vom Menschen auf Grund seiner Würde zustehenden unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte. Die Vorläufer der Menschenrechtserklärung Am 26. August 1789 wurde von der französischen Nationalversammlung die Erklärung der...
  • Hausarbeit Jura: Methodik der Fallbearbeitung im Strafrecht SS2000

    R und O könnten sich gemäß §§ 123 Abs. I 1. Alt., 25 II StGB des Hausfriedensbruchs strafbar gemacht haben, indem sie in die Diskothek des D kamen. I Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand Die Diskothek müßte ein Geschäftsraum i. S. d. § 123 StGB und R und O gegen den Willen des D widerrechtlich in diesen eingedrungen sein...
  • Hausarbeit Jura: Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Seit BGHSt. 3, 132 f. ist ein Tötungsbeweggrund i.S.d. Generalklausel des § 211 II StGB „sonst aus niedrigen Beweggründen“ niedrig, „der nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich ist“. Diese pathetisch überladene Definition ist in ihrer Ausfüllungsbedürftigkeit und Maßstablosigkeit für den Rechtsanwender allerdings keine große Hilfe und bürgt durch das Abstellen auf die sozialethische Verwerflichkeit die Gefahr in sich, einen Maßstab zu bilden, der unterschiedliche Bewertungen bezüglich der Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag zulässt. Diese Arbeit wird zunächst typische Fallgruppen der BGH Rechtsprechung darstellen, um danach ihre Ergebnisse zu interpretieren und auf ihre dogmatische Konsistenz hin zu überprüfen...
  • Hausarbeit Jura: Netzzugangsverhandlungen in Deutschland – Der Streitfall der Entbündelung

    Bei dem in der Aufgabenstellung zitierten Urteil des VG Köln handelte es sich um ein Verfahren nach § 80 V VwGO. Das nunmehr anhängige Hauptsacheverfahren wurde in erster Instanz mit dem nicht rechtskräftigen Urteil des VG Köln vom 5. November 1998 beschieden. Derzeit ist die Berufung vor dem OVG Münster anhängig. Da sich das Urteil im Hauptsacheverfahren naturgemäß...
  • Hausarbeit Jura: Öffentliches Recht Übung für Fortgeschrittene WS 1999-2000

    A lebt gemeinsam mit Freunden in einer Wagenburg. Sie bewohnen umgebaute Bau- und Campingwagen oder alte Busse; die Fahrzeuge sind aufgebockt, haben keine Räder mehr und sind teilweise mit kleinen Anbauten versehen. Die Wagenburg steht seit längerem auf einem Teilstück des ehemaligen Mauerstreifens, einer Brachfläche, im Bezirk Berlin - Treptow. Als Wasseranschluß ist eine Pumpe vorhanden, die aber genügend und sauberes Wasser für alle Bewohner liefert. Eine Abwasserleitung gibt es auf dem Grundstück nicht. Die Versorgungsleitungen führen im angrenzenden Straßenland nur bis zur Grundstücksgrenze. Die Bewohner besitzen entweder Chemietanks oder benutzen öffentliche Toiletten...
  • Hausarbeit Jura: Oeko Audit

    Das Öko-Audit ist eine Verordnung der EG zur kontinuierlichen Verbesserung des Umweltschutzes. Es stellt lediglich eine Richtlinie dar, durch welche die gewerbliche Wirtschaft freiwillig ein Konzept zur Bewältigung der Umweltfolgen entwickeln und ein effektives Umweltmanagementsystem aufbauen soll. Die Umsetzung des Öko-Audits bedeutet das implementieren eines kontinuierlichen...
  • Hausarbeit Jura: Propädeutische Übung Bürgerliches Recht

    Voraussetzung wäre ein zwischen E und M bestehender Werkvertrag i.S.v. § 631. E und M haben sich zum Zeitpunkt des möglichen Vertragsschlusses nicht ausdrücklich bzgl. der entstehenden Reparaturkosten, daher des Werklohns des E, verständigt. Eine solche Vereinbarung gehört allerdings zu den „essentialia negotii“, daher zu den Rechtsfolgen die, die Parteien mindestens vereinbaren müssen, damit ein wirksamer Vertrag zustande kommt. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, so liegt i.d.R. ein offener Dissens vor, und es wäre somit gemäß § 154 I kein wirksamer Vertrag gegeben. Eine Ausnahme zu § 154 I findet sich allerdings in § 632 I,II. Demnach gilt eine Vergütung, im Falle eines Werkvertrags, als stillschweigend vereinbart, wenn „… die Herstellung des Werks den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist...
  • Hausarbeit Jura: Propädeutische Übung im Strafrecht bei RiAG Christoph Hettenbach SS1997

    I. Objektiver Tatbestand A müßte den X körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit beschädigt haben. a) A fügte dem X durch die Tritte gegen dessen Kopf und Bauch nicht nur ganz belanglose Schmerzen zu, denn bei den betroffenen Körperteilen, insbesondere beim Kopf, handelt es sich um einen sehr empfindsamen und leicht verletzbaren Teil des menschlichen Körpers. Durch dieses Vorgehen, das man durchaus als übel und unangemessen bezeichnen kann, hat A den X körperlich mißhandelt...
  • Hausarbeit Jura: Propädeutische Übung im Strafrecht für Anfänger WS 1997-98

    Hillu (H) ist über ihren Ehemann Billi (B) sehr enttäuscht und verärgert, weil dieser sie ständig mit anderen Frauen betrügt. Als sie ihren Freundinnen Paula (P) und Moni (M) ihr Leid klagt, schlägt P, die mit B „noch eine Rechnung offen hat“, vor, dem B einen schmerzhaften Denkzettel zu verpassen, damit er „zur Besinnung“ komme. Ihr Freund Ken (K), ein „Mann fürs Grobe“, sei sicher gegen eine kleine Belohnung bereit, diese Aufgabe ...
  • Hausarbeit Jura: Propädeutische Übung im Strafrecht SS1998

    Sachverhalt: Die E hat sich von ihrem Ehemann A getrennt und ist in das Haus ihrer Eltern eingezogen. Nachdem sie ein von A gestelltes „Ultimatum“ zur Rückkehr hat verstreichen lassen, beschließt dieser daraufhin, sich an der E zu rächen und ihr ätzende Säure ins Gesicht zu schütten, um sie auf diese Weise dauernd zu entstellen. Weil ihm die E jeglichen Kontakt verweigert, bittet er seinen Bruder B, an der Haustüre der Eltern der E zu klingeln und die E unter einem Vorwand an die Türe zu locken...
  • Hausarbeit Jura: Propaedeutische Uebung im Strafrecht WS 1999-2000

    Als die F gegenüber ihrem Freund M Trennungsabsichten offenbart, beschließt dieser, sie zu töten. Er heuert den K an, der gegen Zahlung von 10.000 DM den Auftrag übernimmt. Art, Ort und Zeit der Ausführung soll K selbst bestimmen...
  • Hausarbeit Jura: Rawls Theorie der Gerechtigkeit

    „...Eine Theorie der Gerechtigkeit ist ein gehaltvolles, tiefes, feinsinniges, weitgespanntes, systematisches Werk der Philosophie der Politik (...), [das] seinesgleichen sucht. (...) Die Philosophie der Politik muß von nun an im Rahmen der Rawlsschen Theorie arbeiten oder aber erklären, warum sie es nicht tut.“ Solche Superlative finden sich in der Literatur bei der Einordnung des 1971 von John Rawls erschienenen Werkes „A Theory of Justice“ in Hülle und Fülle. Als „Erneuerer“ der „modernen politischen Philosophie“ wird Rawls gefeiert, seine „Theorie der Gerechtigkeit“ als der „...vielleicht (...) wichtigste Beitrag zur Politischen Ethik des zwanzigsten Jahrhunderts“ . Entsprechend hat die Zahl der Beiträge, die sich mit Rawls ...
  • Hausarbei Jura: Sicherheit und Ordnung im Strafvollzug SS2000

    Der Begriff Sicherheit und Ordnung im Strafvollzug lässt sich in zwei große Bereiche gliedern. So wird dieser Komplex einerseits im Strafvollzugsgesetz [StVollzG] behandelt, anderseits in den allgemeinen Regeln und Vorschriften des Umweltschutzes, der Unfallverhütung, des vorbeugenden Brandschutzes. Diese Aufzählung ist in keiner Weise vollständig, soll jedoch deutlich machen, dass eine Strafvollzugsanstalt gleichzeitig eine Betriebsstätte darstellt und als ...
  • Hausarbeit Jura: Sicherungsverwahrung

    Die Sicherungsverwahrung ist eine „durch besondere Sicherheitsvorkehrungen charakterisierte Unterbringung“ von gefährlichen Tätern. Gemäß § 61 Nr. 3 StGB handelt es sich bei ihr um eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Das sind Maßnahmen, die nicht wie die Strafe dem Ausgleich begangenen Unrechts, sondern der Vorbeugung durch Besserung des Täters (Spezialprävention) oder der Sicherung der Gemeinschaft vor dem gefährlichen Täter dienen gemäß § 129 StVG. Darüber hinaus wirkt die Sicherungsverwahrung aber auch generalpräventiv, da die potentiellen Täter ihre Anordnung mehr als die Freiheitsstrafe fürchten. Ihnen liegt die Überlegung zugrunde, dass die Strafe, die gemäß § 46 I S. 1 StGB schuldangemessen sein muss, wegen ihrer zeitlichen Begrenzung nicht genug Schutz vor weiteren Straftaten, bietet. Zu beachten ist jedoch, dass die Sicherungsverwahrung nur als eine Art „letzte Notmaßnahme der Kriminalpolitik“ den Schutz vor dem aufgrund seines Hanges chronischkriminellen, für die Allgemeinheit gefährlichen Täter gewähren soll, dem mit anderen strafrechtlichen Mitteln nicht mehr beizukommen ist...
  • Hausarbeit Jura: Sponsoringvertrag

    Mit einem Referat im Plenum „Vertiefung Vertragsrecht“ soll den Zuhörern ein Einblick in die Gestaltung verschiedenster Verträge gewährt werden. Um jedoch einen Vertrag verstehen und einzelne Regelungen nachvollziehen zu können, muß vor dem eigentlichen Vertragswerk eine solide Informationsbasis geschaffen werden. Dieses Referat zum Thema „Sponsoringvertrag“ möchte einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte und aktuellen Hintergründe des Sponsorings vermitteln, die einem zukünftigen Wirtschaftsjuristen den Einstieg in die Vertragsgestaltung erleichtern können...
  • Hausarbeit Jura: Strafantrag

    S arbeitet als Sekretärin in der von C geleiteten Firma. Da S nicht auf die Annäherungsversuche des C eingeht, entläßt er sie fristgemäß unter einem Vorwand. S sinnt auf Rache. Sie weiß, daß C sich jeden Morgen vom Bäcker belegte Brötchen zum Frühstück ins Büro bringen läßt. An ihrem letzten Arbeitstag holt sie selbst den Imbiß für C und ...
  • Hausarbeit Jura: Strafbarkeit des A im Handlungsabschnitt: Geschehen vor Abflug und im Haus des C

    A könnte sich durch die Versicherung, er werde das Haus des C hüten, des Betruges strafbar gemacht haben. I. 1. Objektiver Tatbestand a) Täuschung / Täuschungshandlung: Täuschung ist die Vorspiegelung falscher oder die Entstelllung oder Unterdrückung...
  • Hausarbeit Jura: Strafrecht - Übung für Fortgeschrittene (GK_IV)

    Der ehemalige Volkspolizist V. hatte bei seiner Übernahme in den Berliner Landesdienst als Polizeibeamter in einem Fragebogen und in einer persönlichen Unterredung mit dem Personalreferenten P. seine frühere Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit verschwiegen. In einem anderen Zusammenhang war V. dann nach 14 Monaten von der sogenannten Gauck-Behörde als Stasi-Mitarbeiter identifiziert worden. Dies hatte die sofortige Entlassung des V. aus dem Berliner Landesdienst und die Einleitung eines Strafverfahrens gegen V. zur Konsequenz. Prüfen Sie das Verhalten des V. in einem ausführlichen, die unterschiedlichen Meinungen abwägenden, Gutachten unter dem Gesichtspunkt der Betrugsstrafbarkeit...
  • Hausarbeit Jura: Strafrecht 1 Übung im Strafrecht für Anfänger

    Im Milieu ist wieder einmal der Teufel los. Der Zuhälter Torsten Trust (T) hat mit seinem Kollegen Ernst Edel (E) noch eine Rechnung zu begleichen. Da er sich nicht selbst die Hände schmutzig machen möchte, gibt er "Zeppo" (Z), dem neuen Eigentümer des Etablissements "Club 2000", wider besseres Wissen den "heißen Tipp ", ein gewisser Ernst Edel würde ..
  • Hausarbeit Jura: Strafrecht

    Zwischen Mike (M) und Peter (P) kommt es zum Streit über die gemeinsame Bekannte Rita (R). Irgendwann packt M eine „Mordswut“, und er befiehlt seinem Kampfhund Ajax mit den Worten „fass zu“, den P zu beißen. M hat Ajax darauf dressiert, zur Kehle zu springen und dort zuzubeißen. Er weiß, dass diese Attacke lebensgefährlich sein kann, nimmt dies aber billigend in Kauf, weil sein Hund „echt scharf drauf“ sein soll. Leider kommt im Moment des Befehls an Ajax der unbeteiligte Herr Schmitt (S) des Weges. Ajax kann den Befehl nicht...
  • Hausarbeit Jura: Strafrecht Das Geschehen vor dem Gebäude im Park

    Tatkomplex 1: Das Geschehen vor dem Gebäude im Park A. Strafbarkeit des R gem. § 212 I StGB1 in bezug auf M Radion Romanowitsch Raskolnikow (R) könnte sich durch den tödlichen Schuß auf Semjon Sacharytsch Marmeladow (M) wegen Totschlags gemäß § 212 I strafbar gemacht haben. Hierfür müßte R tatbestandsmäßig i. S. d. § 212 I rechtswidrig und schuldhaft gehandelt haben...
  • Hausarbeit Jura: Der Rauschmitteldiebstahl

    A, ein dem Trunke ergebener und harte Drogen konsumierender junger Mann, hat einen Job als Nachtwächter auf einem umzäunten Fabrikgelände erhalten. Beim nächtlichen Wachdienst führt er regelmäßig eine geladene Pistole mit sich, die er sich illegal beschafft hatte. Eines Nachts bemerkt er in einem Küchenraum Licht. In der Annahme, Unbefugte seien dort eingedrungen um zu stehlen, zückt A seine Waffe, betritt den Raum...
  • Hausarbeit Jura: Strafrecht_Uebung fuer Fortgeschrittene WS1999-2000

    Im einem Vorstellungsgespräch für die Einstellung zum Richter auf Probe erscheint der 30-jährige R, der sein 1. und 2. Staatsexamen mit vorzüglicher Note abgeschlossen hat, mit kahlrasiertem Kopf und einer halbsichtbaren Tätowierung am Unterarm. Deren Aussehen veranlaßt den Vorsitzenden der Kommission zu der Frage, ob R einer nationalsozialistischen Organisation im Sinne der §§ 84 ff. StGB nahestünde oder einmal nahegestanden habe. R verneint diese Frage, wohl wissend, daß er bis vor 6 Jahren ...
  • Hausarbeit Jura: Übung-Uwe Urban und Vera Veit

    Die 81-jährige Ottilie Otto besitzt ein Girokonto bei der Hamburger Sparkasse. Die Hamburger Sparkasse verwendet in allen ihren Zweigstellen moderne Geldautomaten. Für die Benutzung dieser Geldautomaten werden Code-Karten ausgegeben. Ferner sind die von der Stadt-sparkasse ausgegebenen Euro-Scheck-Karten zugleich als Code-Karten für diese Geldautomaten verwendbar. Die Abhebung vom Girokonto mittels Geldautomat wird vorgenommen, indem die Code- bzw. Euro-Scheck-Karte in das Gerät eingeführt und eine Geheimnummer eingegeben wird. Dann wird maschinell festgestellt, ob die eingegebene Kennzahl für die eingeführte Code- bzw. Euro-Scheck-Karte ausgegeben wurde...
  • Hausarbeit Jura: Übungen im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene

    G war geschäftsführender Alleingesellschafter der im Handelsregister eingetragenen „Schöner Wohnen“ – Bauträger- und Entwicklungsgesellschaft mbH. Am 2. Januar 1998 nahm er für die GmbH bei der A – Finanzierungsgruppe ein Darlehen über eine Summe von 100.000,- DM auf, dessen Rückzahlung am 01.12.1998 fällig sein sollte. Zur Sicherheit ließ sich A an einem Privatgrundstück des G eine Grundschuld über 130.000,- DM bestellen. Außerdem verbürgte sich für die Darlehensschuld selbstschuldnerisch die Ehefrau E des G, die als niedergelassene Zahnärztin über ein überdurchschnittliches Einkommen und eigenes Vermögen in Form von Wertpapieren und Bankeinlagen in Höhe von rund 500.000,- DM verfügte. G und E unterzeichneten die jeweiligen Verträge üblichen Inhalts anlässlich eines – telefonisch angekündigten - Besuchs eines Mitarbeiters der A in der Privatwohnung der Eheleute...
  • Hausarbeit Jura: Übungen im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene WS 1996-97

    Studienrat A kauft im Oktober 1996 bei der Elektrohandel X - GmbH (X) für sein neu errichtetes Haus sämtliche Elektrogeräte. Bei den Verhandlungen mit dem Geschäftsführer der GmbH hatte A darauf bestanden, daß eine Abtretung der gegen ihn gerichteten Forderungen der X nur mit seiner Zustimmung erfolgen solle. Er habe kein Interesse daran, sich mit anderen Forderungsinhabern auseinanderzusetzen, die er sich nicht selbst ausgesucht habe. Der Kaufvertrag über die Geräte kam dementsprechend mit folgender Abrede zustande: „Die Abtretung der Kaufpreisforderung kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.“...
  • Hausarbeit Jura: Uebungen im Oeffentlichen Recht fuer Anfaenger WS 1999-2000

    Angesichts des Umstandes, dass in Deutschland zunehmend ausländische Kinder geboren werden, deren Eltern ihrerseits schon längere Zeit in Deutschland leben, und zur Erleichterung von deren Integration beschließt der Bundestag 1999 nach ordnungsgemäßer Beteiligung des Bundesrates nachfolgendes Gesetz zur Ergänzung des bisherigen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes. Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten wird es im November 1999 im Bundesgesetzblatt verkündet:..
  • Hausarbeit Jura: Übungen im Strafrecht für Anfänger SS 1995

    A wartet eines späten Abends in einem Hinterhalt kurz vor dem Haus des O mit einer schallgedämpften Pistole auf die Rückkehr des O. Zwischen A und O besteht ein lange andauernder Streit, weil A meint, der O habe ihm in einer Erbschaftsangelegenheit Geld vorenthalten. A will sich dafür an O rächen, indem er den O durch einen Schuß in ein Bein verletzen und Schmerzen zufügen will. Aufgrund seiner Schießfertigkeiten geht A sicher davon aus, daß er den O nicht versehentlich tödlich treffen werde. Deshalb hat A den Ort für die Schußabgabe so gewählt, daß der Abstand zu dem Weg, auf dem O nach Hause gehen wird, nicht groß ist. Um den O bei seiner Rückkehr im Dunkeln besser identifizieren zu können, hat A den O beobachtet, als jener einige Stunden zuvor sein Haus verlassen hat, und sich gemerkt, daß O dabei einen hellen Trenchcoat getragen hat. O spielt an diesem Abend Skat. Als er anschließend nach Hause geht, wird er von seinem Skatbruder X begleitet, der sich von O für eine geplante Reise Kartenmaterial ausleihen will. Da dem X auf dem Weg kalt wird, gibt ihm der O seinen Trenchcoat, den X sogleich anzieht...
  • Hausarbeit Jura: Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene

    A betritt einen Juwelier-Laden; aus einer mitgeführten Sporttasche zieht er eine Spielzeugpi-stole, die einer scharfen Waffe täuschend ähnlich sieht und die er sofort auf den alleine anwe-senden Inhaber des Geschäfts, J, richtet. Sodann fordert er J auf, die gesamte Auslage in die Tasche zu packen - anderenfalls, meint A unter leichtem Anheben der Pistole, gehe "das Ding los". J, der um sein Leben fürchtet, im übrigen aber auch keine Möglichkeit sieht, einen Zugriff des A auf den Schmuck zu verhindern, tut, was A verlangt und übergibt diesem mit zitternden Händen die Tasche...
  • Hausarbeit Jura: Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene WS 1994-95

    A betritt einen Juwelier-Laden; aus einer mitgeführten Sporttasche zieht er eine Spielzeugpistole, die einer scharfen Waffe täuschend ähnlich sieht und die er sofort auf den alleine anwe-senden Inhaber des Geschäfts, J, richtet. Sodann fordert er J auf, die gesamte Auslage in die Tasche zu packen - anderenfalls, meint A unter leichtem Anheben der Pistole, gehe "das Ding los". J, der um sein Leben fürchtet, im übrigen aber auch keine Möglichkeit sieht, einen Zugriff des A auf den Schmuck zu verhindern, tut, was A verlangt und übergibt diesem mit zitternden Händen die Tasche...
  • Hausarbeit Jura: Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene WS1999-2000

    Im Anschluß an eine Diebstahlserie wird in Berlin eine nachhaltige Streifentätigkeit bewaffneter Polizei-Doppelposten organisiert. Beim Gang durch ein Villenviertel hören die Polizisten Paul (P) und Alfred (A) nachts am Ende der Straße verdächtige Geräusche. Sie beschließen, sich zu trennen, um etwaige Straftäter in die Zange nehmen zu können. Während Paul schnurstracks die Straße entlangläuft, schlägt sich Alfred in die Büsche, um sich dem Ort der verdächtigen Geräusche von hinten zu nähern. Am Ende der Straße angekommen, hört Paul nur noch das Motorengeräusch eines davonbrausenden Wagens, der den offensichtlich überraschten und in die Flucht geschlagenen Verbrechern gehört...
  • Hausarbeit Jura: Übungen im Strafrecht für Vorgerückte

    A hat sich durch die Aufnahme zahlreicher Kredite in finanzielle Bedrängnis gebracht und ist daher stets erfreut, seine bescheidene Kasse aufzubessern. Als er so eines Tages auf dem Bürgersteig vor dem Einkaufszentrum eine – offensichtlich verlorene – Gepäckmarke findet, auf der neben dem Aufdruck „Verwahrungsdienst V“ und dem Abgabedatum lediglich eine Nummer vermerkt ist, möchte er sich dies zunutze machen und sich das Gepäckstück verschaffen. Er geht daher sofort zur Gepäckaufbewahrung ...
  • Hausarbeit Jura: Übungen im Zivilrecht II für Ökonomen SS2000

    Einleitend ist zunächst festzuhalten, dass bei einer Kommanditgesellschaft (KG) gemäß § 164 Satz 1 HGB und § 170 HGB ausschließlich die Komplementäre, d.h. die persönlich haftenden Gesellschafter, geschäftsführungs- und vertretungsbefugt sind. Kommanditisten einer GmbH & Co. KG sind damit gemäß § 164 HGB eigentlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Im vorliegenden Fall ist die von A und T gegründete GmbH alleinige Komplementärin der KG; persönlich haftender Gesellschafter der KG i.S.d. § 161 I HGB ist hier somit eine juristische Person, namentlich diese GmbH...
  • Hausarbeit Jura: Übungsfall

    Schriftsteller S entschließt sich, das Drehbuch für einen Tierfilm zu verfassen. Um sich hierfür inspirieren zu lassen, kauft er sich zwei Siam-Katzen. Da S keinerlei Erfahrung mit Haustieren hat, beauftragt er seine Freundin F, das nötige Zubehör zu beschaffen. In der Folgezeit tätigt F in der Zoohandlung der Z daher verschiedene Käufe, wobei sie stets klarstellt, daß sie für S handelt. Z gibt der F die Ware immer sofort mit und übersendet S einmal wöchentlich eine Rechnung, die dieser jeweils anstandslos bezahlt...
  • Hausarbeit Jura: Übung Alkoholwerbung

    Die im Freistaat Thüringen gelegene kreisfreie Stadt A hat eine Satzung über die Werbung für alkoholhaltige Getränke erlassen. Danach ist die private Werbung für derartige Getränke untersagt, soweit dafür Werbetafeln, Litfaßsäulen und ähnliche öffentliche Anschlagstellen im Gemeindegebiet verwendet werden. Weiter wird diese Form der Alkoholwerbung einer Kommunalwerbung GmbH vorbehalten, deren Alleingesellschafterin die Stadt A ist. Die Stadt will mit dieser Satzung erreichen, daß eine Alkoholwerbung zwar möglich bleibt, aber durch die Art und Weise der Werbung kein übertriebener Anreiz für den Alkoholkonsum bewirkt wird...
  • Hausarbeit Jura: Übung Anlageberater A aus Aschaffenburg

    Anlageberater A aus Aschaffenburg hat sein Vermögen aus Angst vor dem Euro in Immobilien angelegt, die sich in mehreren Städten Bayerns befinden. Aufgrund völliger Arbeitsüberlastung findet A aber neben seinem Beruf keine Zeit, seine Immobilien zu verwalten. Daher überträgt er seinem Freund V aus Würzburg die Betreuung seiner Immobilien. V übernimmt diese Aufgabe unentgeltlich. A teilt V aber schriftlich mit, er solle „nur die Geschäfte vornehmen, welche die Mietverhältnisse betreffen oder zur Entstandhaltung der Häuser erforderlich sind“. V seinerseits erteilt dem in Nürnberg wohnenden U im Namen des A Vollmacht für „alle Angelegenheiten, welche die Hausgrundstücke des A in Nürnberg betreffen“, da U näher am Ort des Geschehens ist...
  • Hausarbeit Jura: Übung Bürgerlichen Recht für Anfänger WS 1996-97

    Der S träumt schon seit Jahren davon einen dieser großen , schnellen Wagen aus Stuttgart zu fahren und spielt daher jede Woche begeistert aber erfolglos Lotto Eines Tages werden jedoch seine "Glückszahlen" gezogen . Nach der Gewinnauszahlung begibt sich S sofort in die Verkaufsräume der "Autohaus G-GmbH" , um seinen Traum endlich zu verwirklichen . Er führt dort ein ausführliches Gespräch mit dem angestellten Verkäufer X. Nach intensiver Beratung läßt S sich davon überzeugen, daß das "SL-Cabriolet" genau seinen Vorstellungen entspricht. Der Kaufpreis soll 126.000 DM betragen...
  • Hausarbeit Jura: Übung Computerunterstützte Produktentwicklung

    Sachverhalt: Der Senator für Wirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat im April 1993 auf der Grundlage eines entsprechenden Titels im Landeshaushalt ein Förderprogramm für die "Computerunterstützte Produktentwicklung" in innovativen Klein-und Mittelbetrieben beschlossen. Die Einführung von Hochleistungscomputern und die Nutzung von innovativer Software sollen durch verlorene Zuschüsse in Höhe von DM 200.000 -300.000 erleichtert werden. Die Gelder sollen nach den dazu aufgestellten "Richtlinien" im Interesse der Beschleunigung ggf. auch auf Grund einer standardisierten "Bewilligung unter Vorbehalt" nach globaler Prüfung der Förderungswürdigkeit durch die Behörde zugeteilt werden. Eine endgültige Entscheidung soll in solchen Fällen erst später nach einer Kontrolle der Implementation des Programms durch ein Ingenieurbüro getroffen werden...
  • Hausarbeit Jura: Übung Das Penthouse

    A bewohnt das Penthouse eines ihm gehörenden großen Mietgebäudes. Am 28.1. bemerkt er spät abends, daß die Zentralheizung des Hauses ausgefallen ist, weil die Heizölvorräte verbraucht sind. Da A an diesem Abend keinen Heizöllieferanten mehr erreichen kann und am nächsten Morgen einen Skiurlaub antreten will, entschließt er sich, M - einen ihm als vertrauenswürdig bekannten Mieter seines Hauses - zu bitten, sich um die Ölbestellung zu kümmern...
  • Hausarbeit Jura: Übung Der Wahnsinn geht weiter

    In der Bundesrepublik Deutschland treten im Winter 2000 gehäuft Fälle der Rinderseuche BSE auf, die im Verdacht steht, beim Menschen die tödliche Creutzfeldt-Jakob Krankheit auszulösen. Schon längere Zeit gilt in wissenschaftlichen Kreisen Tiermehl als eine der Hauptinfektionsquellen für BSE. Dabei gibt es auch Hinweise auf die Übertragbarkeit der Rinderseuche auf andere Tierarten. Ein streng wissenschaftlicher Beweis für diese Verdachtsbefunde ist bisher aber nicht erbracht...
  • Hausarbeit Jura: Übung - Der Wurf gegen Veronique Voss

    Die 21jährige Studentin Annett Achenbach besucht im Gemeindezentrum eine Solidaritätsveranstaltung der Initiative „Fairständnis“ (gegen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus, gegen Rechtsradikalismus und Antisemitismus). Hauptrednerin ist die 35jährige Veronique Voß als Vorsitzende der Gruppe „Mein Freund ist Ausländer“. Da sie wiederholt angegriffen worden ist, befinden sich auch einige Polizeibeamte (teils in Zivil und teils in Uniform) im Gemeindezentrum...
  • Hausarbeit Jura: Übung Die Strafbarkeit des T

    T begibt sich kurz nach 23 Uhr, dem Ende seiner Spätschicht, zu seinem auf einem der oberen Parkdecks eines Parkhauses abgestellten Pkw. Gerade als T seine Autoschlüssel aus der Hosentasche zieht, wird er von A angerempelt. A, ein englischer Geschäftsmann, ist sehr in Eile und hatte den T völlig übersehen. Er stößt schnell in englischer Sprache eine Entschuldigung hervor und hastet weiter. Bei dem Zusammenstoß war die Brieftasche des T diesem aus der Tasche gefallen und liegt nun, von T unbemerkt, auf dem Boden. Als T wenige Sekunden später erneut in seine Hosentasche greift, entdeckt er den Verlust seiner Brieftasche...
  • Hausarbeit Jura: Übung Gaststätte

    A besucht mit seinem Freund F eine Gaststätte, in der beide dem Alkohol kräftig zusprechen. Da die Gastwirtschaft um 1.00 Uhr schließt, wird in der Wohnung des A weitergezecht. Gegen 6.00 Uhr finden beide Gefallen an dem Gedanken, sich in einem nahegelegenen Baggersee „abzukühlen“. A will seinen vor der Haustür stehenden PKW selbst fahren, weil ihm „mit Promille“ noch nie etwas passiert sei. Auf der Fahrt fährt A in einer langgestreckten Rechtskurve geradeaus gegen einen am Straßenrand stehenden Baum. F wird schwer verletzt, A getötet. Die Blutalkoholkonzentration beträgt bei beiden 1,7 Promille. F ist ein halbes Jahr arbeitsunfähig krank und erleidet einen Verdientstausfall von 20 000,-, den er bei der Haftpflichtversicherung (V) des A einfordert...
  • Hausarbeit Jura: Übung Gutachten Bauaufsichtsbehörde

    Ermächtigungsgrundlage: Schreitet die Behörde gegen das Bauvorhaben ein, würde dies evident eine belastende Maßnahme für E darstellen. Nach dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalt muß die zustän-dige Behörde daher gesetzlich befugt sein, gegen den Bauherrn vorzugehen...
  • Hausarbeit Jura: Übung Gutachten Berlin

    Zu erörtern ist zunächst, wer das Eigentum am Grundstück Nr. 517/ 2 erworben hat, §§ 873 BGB. B als ursprüngliche Eigentümerin des Grundstücks 517/2 könnte ihr Eigentum an die KG verloren haben. a.) Rechtsfähigkeit Fraglich ist hier, ob die GmbH & CO KG die Fähigkeit besitzt, Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die GmbH & CO KG ist eine Sonderform der Personengesellschaften1, und damit nichtrechtsfähig im Sin-ne des § 54 BGB...
  • Hausarbeit Jura: Übung Gutachten Versicherungskonzern

    Der Versicherungskonzern SV hat seine Rücklagen in Immobilien angelegt. Eine dieser Immobilien ist an die Kreissparkasse K vermietet worden. V möchte dieses Mietverhältnis beenden und spricht gegenüber K eine Kündigung aus. Die Firmenjuristen von V und K streiten jetzt über die Wirksamkeit dieser Kündigung. V bittet den selbständigen Rechtsanwalt R um Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Rechtslage. Sie hofft, daß dieses Gutachten ihre Rechtsauffassung bestätigt und K bereits im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens zu einem Einlenken bewegt...
  • Hausarbeit Jura: Übung Handwerkskammer

    K ist als diplomierter Bauingenieur in der Baubehörde der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) angestellt. Daneben hat er einen Baubetrieb mit fünf Maurergesellen, zwei Auszubildenden, sieben angelernten Arbeitern und einem Büroangestellten in Hamburg- Harburg. Drei der in dem Betrieb Beschäftigten sind Brüder des K, denen er mit der Gründung des Betriebes einen Arbeitsplatz verschaffen wollte. Für die Führung des Betriebes hat ihm die Stadt Hamburg eine Nebentätigkeitsgenehmigung erteilt...
  • Hausarbeit Jura: Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene SS 1999

    I) Rechtsanwalt Richtig ist Fachanwalt für Erbrecht. Am 24. März 1999 suchen Frieda (F) und ihr Ehemann Markus (M) seine Kanzlei auf, um sich in erbrechtlichen Angelegenheiten einmal von einem Spezialisten beraten zu lassen. Sie berichten in einem ersten Gespräch, daß sie bereits als Verlobte im Jahr 1974 einen Erbvertrag geschlossen hätten, in dem sie sich u.a. gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt haben. Nach ihrer Hochzeit im Jahre 1975 sei am 12.12.1976 die Tochter Thea (T) und am 24.05.1978 der Sohn Samuel (S) geboren worden. Nach Lektüre der Broschüre „Richtig Vererben - Leicht gemacht“, die sie von einem freundlichen Bankberater erhalten hätten, sei ihnen der Gedanke gekommen, daß sie in ihrer letztwilligen Verfügung nun auch ihre Kinder bedenken sollten...
  • Hausarbeit Jura: Übung im Handels - und Gesellschaftsrecht

    Nick Noise (N) ist Händler für Anwaltsbedarf. Er kauft als Einzelkaufmann vom Hersteller bzw. Großhandel und verkauft bundesweit an Anwälte und Anwaltssozietäten spezifisches Zubehör zur Bewältigung der typischen Geschäftsvorfälle. Sein Sortiment reicht von einschlägigen Formularen bis zur Spezialsoftware. Der Absatz wird durch ständige Akquisition über Inserate und Wurfsendungen sowie ein Ladengeschäft in Berlin/Wilmersdorf gefördert. N konnte sich über seine jahrelange Tätigkeit einen großen Kundenstamm aufbauen, der Absatz ist kontinuierlich gestiegen und hat vor allem durch zahlreiche Eröffnungen von Anwaltssozietäten in den neuen Bundesländern deutlich zugenommen...
  • Hausarbeit Jura: Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger

    Seit Jahren wird in der bayerischen kreisfreien Stadt Lahmhausen der Bau einer Stadthalle diskutiert. Der Oberbürgermeister der Stadt, Heinrich Hitzig, setzt sich für den Standort „Oberer Markt“ unweit der historischen Altstadt von Lahmhausen ein. Ein im Auftrag der Stadt vom Planungsbüro Gefällig erstelltes Gutachten bestätigt den Vorzug dieses Standortes im Vergleich zu anderen Varianten. Gegner dieses Projekts befürchten, dass die letzten oberirdischen Parkplätze in der Nähe zur historischen Altstadt verschwinden werden, wenn die Stadthalle dort gebaut würde. Bewohner der Stadt Lahmhausen gründen daher als eingetragener Verein eine Bürgerinitiative, die für die Stadthalle den Standort „Gleisdreieck” bevorzugt, ein Rangiergelände, dass von der Deutschen Bahn AG aufgegeben wurde...
  • Hausarbeit Jura: Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger WS1999

    A betreibt in der bayerischen Kleinstadt B ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen in der Rechtsform einer Ein-Mann-GmbH. In den letzten Jahrzehnten ist es A gelungen, für die von seinem Unternehmen produzierten Maschinen neue Absatzmärkte in den mittel- und osteuropäischen Staaten zu erschließen. Um eine bessere Kundenbetreuung zu gewährleisten und gleichzeitig die hohen Transportkosten in das Ausland zu reduzieren, spielt A bereits seit längerem mit dem Gedanken, einen Teil seiner Maschinenfertigung in die neuen Bundesländer zu verlegen...
  • Hausarbeit Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene2

    A will mit seiner Klage einen Informationsanspruch gegenüber einer Behörde geltend machen. Erstes Indiz für das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit sind die voraussichtlich streitentscheidenden Normen. Als streitentscheidende Norm käme hier §6 LMedienG BW (im folgenden nur noch als LMedienG bezeichnet) in Betracht. Demnach würde A als mutmaßlicher Vertreter einer privaten Rundfunkanstalt mit der Beschaffung von Nachrichten gemäß §6 I LMedienG eine öffentliche Aufgabe erfüllen. Nach der nunmehr herrschenden modifizierten Subjektstheorie ist eine Rechtsbeziehung dann dem öffentlichen Recht zuzuordnen, wenn sie durch eine Rechtsvorschrift bestimmt wird, deren Zuordnungssubjekt, sei es als Berechtigter, sei es als Verpflichteter, ausschließlich ein Träger öffentlicher Gewalt ist. Zuordnungssubjekt des §6 II LMedienG als Verpflichteter sind die Behörden, die unzweifelhaft zur öffentlichen Gewalt ge-hören. Berechtigter wäre A, der in Erfüllung öffentlicher Aufgaben handeln würde. Somit liegt unzweifelhaft eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor. So auch für die gleich gelagerten Informationsansprüche des Presserechts VGH München DVBl. 1965, 448 und BVerwG AfP 1975, 763...
  • Hausarbeit Jura: Übung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

    Der Rentner Anton und Berta Huber sind Eigentümer eines Schrebergartens, der außerhalb bebauter Gebiete am Rand der kreisangehörigen bayerischen Gemeinde G im Landkreis L liegt. Am Sonntagnachmittag des 22. August 1999 beschließen Anton und Berta Huber einen seit langem gefaßten Plan zu verwirklichen und einen kleinen Gartenteich anzulegen. Beim Ausheben eines dafür vorgesehenen Loches stoßen sie auf mehrere alte Fässer, die das Totenkopfsymbol für hochgiftigen Inhalt tragen; die Fässer drohen durchzurosten. Anton Huber informiert sofort den Wachhabenden des nächsten Polizeireviers und verlangt, daß die Polizei etwas unternimmt. Der Polizist erklärt jedoch, daß er angesichts der ungefährlichen Lage des Fundortes nichts machen könne, aber am nächsten Morgen die Gemeinde G verständigen werde. Am Dienstag, den 24. August 1999 erhält Anton Huber ein mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehenes Schreiben des 1. Bürgermeisters der Gemeinde G, in dem er aufgefordert wird, unverzüglich für die Beseitigung der Fässer zu sorgen; das Schreiben ist am 23. August 1999 zur Post aufgegeben worden...
  • Hausarbeit Jura: Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene SS 2000

    Fragestellung: Die X-GmbH ist eine Landentwicklungsgesellschaft, deren Gesellschafter die baden-württembergische Stadt S, der Landkreis L und die Volksbank in S mit gleichen Gesellschaftsanteilen sind. Ihren Sitz hat die X-GmbH in der Stadt S. Die Aufgaben der Gesellschaft nach dem Gesellschaftsvertrag bestehen im An- und Verkauf von Grundstücken in S und L zu Entwicklungszwecken der Kommunalkörperschaften sowie im Bau von Wohnungen jeder Art, die die Gesellschaft verkauft oder vermietet...
  • Hausarbeit Jura: Übung im Strafrecht für Anfänger2_SS2001

    In der Ehe zwischen M und F herrscht bereits seit einiger Zeit Krisenstimmung. Dann muss M auch noch erfahren, dass seine Frau F ihn ausgerechnet mit seinem langjährigen Arbeitskollegen A betrügt. Voller Wut und Enttäuschung über A beschließt M, diesen ordentlich zu verprügeln. Vorher will er sich jedoch Mut antrinken. Er weiß, dass er unter starkem Alkoholeinfluss dazu neigt, seine Mitmenschen wüst zu beschimpfen. Seiner Prügelpläne willen findet er sich aber – mögliche Verbalattacken „billigend“ in Kauf nehmend – damit ab und leert fast eine ganze Flasche Doppelkorn. Danach ist er völlig betrunken (schuldunfähig i.S.d. § 20 StGB). Schwankend begibt er sich zu der Wohnung des A. Im Hausflur begegnet ihm die Hauswartsfrau H, die das Torkeln und die Alkoholfahne des M sofort bemerkt und mit angeekeltem Gesichtsausdruck die Nase rümpft. Daraufhin gerät M derart in Wut, dass er die H als „olle Treppenkröte“ beschimpft. Danach klingelt M an der Wohnung des A. Er beginnt sofort auf die Person, die ihm öffnete, einzuprügeln. Dabei handelte es sich um den zufällig anwesenden Bruder des sonst allein lebenden A, den B, den er aufgrund seiner Trunkenheit und der Ähnlichkeit für A hielt...
  • Hausarbeit Jura: Übung im Strafrecht für Anfänger 3

    Die Hausarbeit wurde in einer Übung im Strafrecht für Anfänger (2.Fachsemester) als Ferienhausarbeit gestellt. Ich habe sie so eingereicht, wie in dem folgenden Dokument wiedergege-ben. Lediglich die Aufgabenstellung (Sachverhalt) habe ich zusammengefaßt und umformuliert, um die Urheberrechte der Aufgabenstellerin nicht zu verletzen. Zudem ist die Hausarbeit anonymisiert. Die Arbeit wurde mit 15 Punkten (gut) bewertet und war eine der zwei besten Arbeiten. Die Bemerkungen der Korrekturassistentin sind als Kommentare (unter dem Kürzel [KO] in das Dokument eingefügt. Zum Anzeigen dieser Bemerkungen (unter WinWord 97) im Menü unter Ansicht auf Kommentare klicken. Anmerkung: durch die Strafrechtsreform von 1998 haben sich einige der in der Arbeit geprüften Paragraphen (z.B. § 224, zur Zeit der Arbeit noch § 223a) geändert. Die Probleme der Hausarbeit liegen jedoch ausschließlich im Bereich des Allgemeinen Teils des StGB (Probleme der Zurechnung bei Mittäterschaft, des error in persona und des Rücktritts beim Versuch) und werden durch die Reform nicht berührt...
  • Hausarbeit Jura: Übung im Strafrecht für Anfänger 4

    Anton (A) und Bruno (B) sind als Maurer auf der Oberdecke eines bereits auf drei Stockwerken gediehenen Neubaus beschäftigt. Als der fleißige A den B, der es sich gern bequem macht und ein Schläfchen halten möchte, einen elenden Drückeberger nennt, bekommt B eine rasende Wut und stürzt sich mit einem schweren Ziegelstein auf den viel stärkeren A. A lässt sich nicht erschüttern. Er versucht, den B mit einigen kräftigen Boxhieben zur Räson zu bringen, gewinnt auch bald die Überhand und reißt ihm als erstes den Ziegelstein aus der Hand. In diesem Augenblick steigt der dritte Arbeiter Carl (C), der das laute Gebrüll der beiden von unten gehört hat, über das Gerüst auf das Dach, eine scharfkantige Dachlatte in der Hand. Er sieht die beiden an der Dachkante stehen, den A noch mit dem Ziegelstein. B erblickt den C als erster und ruft: „Hilfe! Schlag doch zu! Der Kerl will mich ja umbringen!“ Da zögert C, der das Ganze zuerst noch für einen Scherz gehalten hat, nicht mehr. In der Absicht, den B zu retten und den A und seinen Ziegelstein außer Gefecht zu setzen, schlägt er ihm die Latte über den Kopf. A läuft das Blut über das Gesicht; er gerät ins Taumeln und zum Entsetzen der bei-den stürzt er ab...
  • Hausarbeit Jura: Übung im Strafrecht für Anfänger_Ferienhausarbeit

    In der Ehe zwischen M und F herrscht bereits seit einiger Zeit Krisenstimmung. Dann muss M auch noch erfahren, dass seine Frau F ihn ausgerechnet mit seinem langjährigen Arbeitskollegen A betrügt. Voller Wut und Enttäuschung über A beschließt M, diesen ordentlich zu verprügeln. Vorher will er sich jedoch Mut antrinken. Er weiß, dass er unter starkem Alkoholeinfluss dazu neigt, seine Mitmenschen wüst zu beschimpfen. Seiner Prügelpläne willen findet er sich aber – mögliche Verbalattacken „billigend“ in Kauf nehmend – damit ab und leert fast eine ganze Flasche Doppelkorn. Danach ist er völlig betrunken (schuldunfähig i.S.d. §20 StGB). Schwankend begibt er sich zur Wohnung des A. Im Hausflur begegnet ihm die Hauswartsfrau H, die das Torkeln und die Alkoholfahne des M sofort bemerkt und mit angeekeltem Gesichtsausdruck die Nase rümpft. Daraufhin gerät M derart in Wut, dass er die H als „olle Treppenkröte“ beschimpft...
  • Hausarbeit Jura: Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene

    Der Student Paulchen Panther (P) liebt heiß und innig seine Kommilitonin Stefanie Herzausstein (S). Deshalb will er nachts bei ihr fensterln. Er lehnt daher in einer lauen Sommernacht eine Leiter an ihr Fenster. Er hat freilich bei seinem Abenteuer etwas Angst vor einem Korb der S und große Angst vor ihrem strengen Vater Jörn-Balduin Bungalow (B), in dessen Haus die S wohnt. Als P durch das offene Fenster in das Zimmer der S gelangt ist, merkt er, dass sie nicht zu Hause ist. Traurig will er sich trollen. Doch wird er von B, der zufällig aus dem Badezimmerfenster schaut, ertappt, als er gerade die Leiter wieder hinabsteigt. B hält den P für einen Einbrecher. Daher hastet er In sein Schlafzimmer, um seinen Revolver zu holen...
  • Hausarbeit Jura: Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene SS 1999

    Lehrer L, Hobbyarchäologe und an sich ein “ruhiger Typ”, hat auf einem Schulausflug dem unverschämt auftrumpfenden siebenjährigen Sohn des Kunsthändlers K eine Ohrfeige versetzt. K erstattet unverzüglich Strafanzeige und stellt Strafantrag (§§ 230 I, 77 III StGB). Erst nachträglich erfährt er, daß es sich bei L um den Lehrer handelt, der in der Ladenburger Feldmark auf einen römischen Krug gestoßen war und von den Münzen in diesem Krug ein seltenes Stück zugeteilt erhalten hatte. K hatte sich seinerzeit bemüht, von L diese Münze zu kaufen, L hatte aber abgelehnt. Jetzt wendet sich K erneut an L und stellt ihm die Rücknahme des Strafantrags (§ 77d I StGB) in Aussicht, wenn er die Münze abgibt. L, der seinen Ruf als Lehrer gefährdet sieht und harte Bestrafung in einem Disziplinarverfahren befürchtet, wenn seine Ohrfeige “an die große Glocke gehängt” wird, ist jetzt zum Verkauf bereit und akzeptiert auch den Preis von DM 5.000,-, der nur 50% der Wertangabe in den einschlägigen Fachkatalogen ausmacht...
  • Hausarbeit Jura: Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene WS95-96

    A. findet abends seinen Kollegen B betrunken und schlafend auf dem Boden neben dessen Fahrrad liegen. B schuldet A. schon lange 300 DM; da A. das Geld trotz mehrerer Mahnungen nicht erhalten hat, beschließt er, es sich zu nehmen. Er nimmt B. die Brieftasche aus der Tasche, steckt sie aber zurück, nachdem er festgestellt hat, daß sie kein Geld enthält. Schließlich beschließt er, als „Entschädigung„ B.s Fahrrad mitzunehmen, dessen Wert er zutreffend auf c.a. 250 DM schätzt. Er ist sich sicher, dies wegen der Geldschuld zu dürfen...
  • Hausarbeit Jura: Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene WS 1998-99

    Gegen A sind wegen verschiedener Delikte strafrechtliche Ermittlungen im Gange, die vom Kriminalbeamten K geleitet und energisch vorangetrieben werden. A will den K deshalb beseitigt sehen, wobei er darauf hofft, das Verfahren gegen ihn werde dann im Sand verlaufen. Er fordert seinen Bekannten B auf, jemanden für Geld damit zu beauftragen, den K „kalt zu machen“. B sagt dies zu und überträgt dem M die Tatbegehung. Weder A noch B haben genauere Anweisungen erteilt. M verlangt von B einen Vorschuß von 100.000,00 DM. Nachdem er diesen erhalten hat, führt er aber - wie er es von Anfang an vorhatte - den Auftrag nicht aus, sondern verschwindet. Als A hiervon erfährt, ist er sicher, daß es mit dem Tod des K auf diesem Weg nichts mehr werde. Er wendet sich deshalb an seinen Freund F, damit dieser einen Killer für die Beseitigung des K gegen Entgelt engagiere. F erstattet jedoch sofort Anzeige...
  • Hausarbeit Jura: Uebung im Strafrecht für Fortgeschrittene WS 1999-2000

    Indem C - während B mit einer ungeladenen Gaspistole im Firmenauto sitzt- mit einem von A nachgemachten Schlüssel in den Wagen des D einsteigt und diesen dann zum „Autosalon“ des A ...
  • Hausarbeit Jura: Übung im Verwaltungsrecht

    Die überaus schöne historische Altstadt der sächsischen Stadt G (50000 Einwohner) leidet unter dem stark gestiegenen Kraftfahrzeugverkehr. Die Gassen der Altstadt sind derart eng, dass die Fußgänger durch Kraftfahrzeuge immer wieder auch bei Beachtung äußerster Sorgfalt ...
  • Hausarbeit Jura: Übung in Strafrecht SS 1999

    Der Industrielle I hat in seiner Villa so viele und wertvolle Kunstschätze aufgehäuft, daß er mehrere Wachleute beschäftigt, welche die Villa rund um die Uhr im Auge behalten. Kunsthändler K, der für anspruchsvolle Kunden aus Übersee dringend attraktive Objekte ...
  • Hausarbeit Jura: Übung Metzgermeister

    Metzgermeister M ärgert sich in den durch die BSE-Krise ohnehin härteren Zeiten besonders über das neue moderne Metzgereigeschäft, das K schräg gegenüber von seinem eigenen Laden eröffnet hat. Er sagt deshalb zu seinem Lehrling L, dieser solle dem Konkurrenten die neue Auslagenscheibe einwerfen und die frisch verputzte Gebäudefassade mit einem Lackfarbenspray „versauen"; anderenfalls beziehe er eine Tracht Prügel und das Ausbildungsverhältnis werde beendet. L handelt wie von M erwartet, wirft die Scheibe ein und besprüht die Fassade mit auffälligen Farben; dabei geht er zu Recht davon aus, dass die Beseitigung der Farbe ohne Eingriff in den Putz erfolgen kann, aber einigen Aufwand erfordern und nicht unerhebliche Kosten verursachen wird...
  • Hausarbeit Jura: Übung Neufahrzeugen

    Die Bank B gewährte der Firma S, die mit Neufahrzeugen , mit Gebrauchtwagen und Ersatzteilen sowie Pkw- Zubehör handelt, einen Kredit in Höhe von 1.000.000,-- DM. Zur Sicherung dieses Kredites und weiterer künftiger Verbindlichkeiten übereignet die Firma S der Bank gemäß Sicherungsvertrag: “Zur Sicherung übereignet werden alle Neuwagen und Gebrauchtfahrzeuge, die sich auf dem Betriebsgelände der Firma S (Sicherungsgeber), gelegen in Pinneberg, Reiserstraße 2, gegenwärtig befinden und in Zukunft befinden werden. Die Lageskizze ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages...
  • Hausarbeit Jura: Übung Rund ums Kraftfahrzeug

    Zur Vermeidung lästiger Nebenkosten der Ausübung seines „Grundrechts auf Mobilität“ verfährt T folgendermaßen: 1. Er versieht die amtlichen Kennzeichen seines PKW mit sog. „Antiblitzbuchstaben“. Dabei handelt es sich um reflektierende Folien, die nach Anbringung auf dem Nummernschild dazu führen, daß bei polizieilichen Geschwindigkeitskontrollen mittels Rotlichtüberwachung oder Lichtschranke eine Identifizierung des fotografierten Fahrzeugs anhand der Kennzeichen wesentlich erschwert oder unmöglich wird. Obwohl der Wagen des T bei mehreren polizeilichen Kontrollen der ge-schilderten Art wegen Geschwindigkeitsüberschreitung fotografiert wird, kann das Fahrzeug wegen Unleserlichkeit des Kennzeichens auf den Fotografien nicht identifiziert werden, so daß T immer ungeschoren davonkommt...
  • Hausarbeit Jura: Übung Schäferhündin Regina

    Dem 16-jährigen E hatten dessen Eltern die Schäferhündin "Regina" zum Geburtstag ge-schenkt und ihm ausgehändigt. Nach einiger Zeit wurde die Hündin trächtig. E lebte zu dieser Zeit in der Familie seines Onkels, weil sich seine Eltern für mehrere Monate im Ausland aufhielten. Da E für den Kauf eines neuen Rennrades Geld benötigte, annoncier-te er im "Generalanzeiger" in der Rubrik "Tiermarkt": "Trächtige Schäferhündin gegen Höchstgebot zu verkaufen."...
  • Hausarbeit Jura: Übung Stammlokal in X-Stadt

    In seinem Stammlokal in X-Stadt hört der in Geldnöten befindliche A zufällig ein Gespräch am Nachbartisch mit. Ein Mann erzählt dort seinem Gesprächspartner, dass er für die Firma „Galerie Edelmann“ (E), bei der er als Fahrer angestellt sei, jetzt gleich zu dem reichen Sammler R, der in einem – ca. 20 Kilometer entfernten – Nachbarort Y-Stadt wohne, fahren müsse, um dort ein sehr wertvolles Gemälde abzuholen, das neu gerahmt werden sollte. Als A die Gastwirtschaft verlässt, sieht er den auffällig beschrifteten Lastwagen der Galerie E...
  • Hausarbeit Jura: Übung Strafrecht-Der todbringende Fallschirm

    A und F waren aktive Mitglieder in einem Fallschirmspringerverein. Nachdem die F mehrere Annäherungsversuche des A zurückgewiesen und sich in Anwesenheit mehrer Sportkamera-den eine weitere „ Anmache“ durch A klar und deutlich verbeten hatte, sann A auf Rache. Er fühlte sich in seiner Ehre verletzt und dachte sich: „Wenn ich diese Frau nicht haben kann, dann soll sie auch kein anderer bekommen.“...
  • Hausarbeit Jura: Übung Unternehmer Karl Claasen

    Der Unternehmer Karl Claasen kaufte im Jahre 1984 ein Grundstück und ließ von dem Architekten Hansen ein Ein- Familien- Haus konstruieren und bauen. Nach einigen Jahren stellte Claasen Feuchtigkeit im Keller fest. Die Ursache war nicht auszumachen. Da er jedoch Sorge hatte, daß die Feuchtigkeit sich ausbreiten könnte, drohte er dem Architekten, einen Sachverständigen hinzuzuziehen und eventuell Klage zu erheben. Um dies abzuwenden, verpflichtete sich Hansen, für eventuelle Schäden am Haus wegen konstruktiver oder baulicher Mängel bis 1994 einzustehen...
  • Hausarbeit Jura: Übung Verkehrsunfall

    A fuhr mit seinem Personenkraftwagen nachts auf der Landstraße und übersah, weil er sich angeregt mit seinem Beifahrer B unterhielt und dadurch abgelenkt war, den Fußgänger F, der unvorsichtigerweise auf der rechten Fahrbahnseite ging. Hätte A aufgepasst, so hätte er trotz der Geschwindigkeit von ungefähr 85 km/h ohne weiteres ausweichen können. So aber wurde F von dem Wagen des A voll erfasst und erlitt bei dem Aufprall schwerste und lebensbedrohliche Verletzungen. A brachte den Wagen in einiger Entfernung zum Stehen...
  • Hausarbeit Jura: Übung Wahlbeschwerde

    Sachverhalt: In der Bundestagswahl 1994 hat die PDS auf den Landeslisten insgesamt 5% der Zweitstimmen nicht erreicht. Dennoch sind ihr Sitze nach § 6 BWahlG zugeteilt worden, weil sie in mindestens drei Wahlkreisen erfolgreich war. Rechtzeitig erhobene Wahleinsprüche hat der Bundestag am 30 November 1995 zurückgewiesen. Neben anderen hat ein Beschwerdeführer dagegen gemäß Art. 41 II GG Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben, unter anderem mit dem Antrag, die Wahl vom 16.10.1994 insoweit für ungültig zu erklären, als die Verteilung der Sitze auf die Landeslisten auf der Grundmandatsklausel des § 6 VI S. 1, 2. Alt. BWahlG beruht...
  • Hausarbeit Jura: Urheberrecht

    § 1 des deutschen Urheberrechtsgesetzes garantiert einen umfangreichen Schutz für Werke der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst. Die vorliegende Arbeit versucht, dieses umfangreiche Rechtsgebiet überschaubar zu machen. Unter Berücksichtigung der Fülle von Gesetzen mußte aber auf die Darstellung gewisser Bereiche des Urheberrechts ...
  • Hausarbeit Jura: Vereinbarkeit des Gesetzes mit den Grundrechten des Grundgesetzes

    Es soll geprüft werden, ob das Gesetz über den Schutz der Integrität der Maueropfer (SIMG) mit der Verfassung vereinbar ist. Das ist nicht der Fall, wenn das Gesetz in den Schutzbereich eines Grundrechtes eingreift und dieser Eingriff des Weiteren nicht ver-fassungsrechtlich gerechtfertigt ist...
  • Hausarbeit Jura: Verfassungsrecht - Klausurübung an Beispielfällen

    Sachverhalt: Zur Förderung von Handwerk und Privatwirtschaft beschließt der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das folgende vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigte und im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz. „Den Gemeinden und Kreisen wird als juristischen Personen des öffentlichen Rechts jede wirtschaftliche Betätigung und jede Art von Gewerbe verboten.“...
  • Hausarbeit Jura: Vergleich zwischen dem Parteiverbot der SRP 1952 bzw. der KPD 1956 und dem sogenannten „Mannheimer Urteil“ des Baden

    Vergleich zwischen dem Parteiverbot der SRP 1952 bzw. der KPD 1956 und dem sogenannten „Mannheimer Urteil“ des Baden - Württembergischen Verwaltungsgerichtshofes von 1978 bezüglich der NPD. Warum konnte die NPD bis heute nicht als verfassungswidrig eingestuft werden, was müßte man ihren Mitgliedern nachweisen, um dieses durchsetzen zu können?...
  • Hausarbeit Jura: Vertragsgestaltung im Zivilrecht

    Im folgenden geht es um die Kollision zwischen Factoring und verlängertem Eigentumsvorbehalt (EV) bzw. Sicherungs-globalzession. Dabei dreht es sich im Kern um die Kollision von Mehrfachabtretungen...
  • Hausarbeit Jura: Wie sollte das Zielabweichungsverfahren landesrechtlich geregelt und umgesetzt werden?

    Zum 01.01.1998 trat das neue Raumordnungsgesetz (ROG) in Kraft. Hierbei handelt es sich um eine umfassende Novellierung des Raumordnungsgesetzes von 1965, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1993 und zuletzt geändert am 23. November 1994, welches gleichzeitig außer Kraft tritt. Es wurde in einigen Punkten überarbeitet und ergänzt. Der Bundesgesetzgeber verfolgte mit den Änderungen schwerpunktmäßig folgende Absichten: -- die Stärkung der Intergrationswirkung der Raumordnung, -- die Erhöhung der Durchsetzbarkeit von Raumordnungsplänen, -- die Stärkung der Region als räumliche Handlungsebene, -- die weitere Ausgestaltung der Raumordnung im Bund. Eine der Änderungen im neuen Raumordnungsgesetz betrifft die sogenannten „Zielabweichungsverfahren“. Diesbezüglich soll in der vorliegenden Arbeit die Frage behandelt werden, wie das Zielabweichungsverfahren landesrechtlich geregelt und umgesetzt werden sollte. Das Thema soll zunächst durch allgemeine Grundlagen (Begriffsbestimmung, rechtliche Grundlagen, exkursorische Überlegungen) des Zielabweichungsverfahrens im 2. Abschnitt der Arbeit eingeführt werden, um anschließend im 3. Abschnitt der thematischen Fragestellung nachzukommen...
  • Hausarbeit Jura: Zivilrecht IIIa WS 1999-2000

    A ist Eigentümerin eines unbebauten Grundstücks im Wert von 350.000 DM. B ist Eigentümerin eines naheliegenden Grundstücks. Aufgrund eines Versehens des Grundbuchamts ist B aber als Eigentümerin des Grundstücks der A eingetragen. Im Januar 2000 verkauft B, die das Versehen des Grundbuchamts nicht bemerkt hat, das unter ihrem Namen eingetragene, in Wirklichkeit ...
  • Hausarbeit Jura: Zivilrecht II Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger SS 1999

    K möchte ein geeignetes Grundstück zum Bau eines Hauses erwerben. Er beauftragt den Makler M mit der Suche. Bei den Verhandlungen mit M stellt er auf dessen Vorschlag eine schriftliche Vollmacht aus, die den M zum Abschluß eines entsprechenden Kaufvertrags ermächtigt. M tritt mit V, der ein entsprechendes Grundstück verkaufen will, in Verhandlungen ein, dem er unter Vorlage ...
  • Hausarbeit Jura: Zur Theorie optimaler Bestrafung: Haftstrafe vs. Geldstrafe

    Diese Ausarbeitung befasst sich mit der Frage, welche Art der Bestrafung, Inhaftierung oder Auferlegung einer Geldbuße, unter verschiedenen Umständen optimal ist. In den nachfolgend dargestellten Modellen sei der alleinige Zweck der Bestrafung, Individuen von der Begehung einer Straftat abzuschrecken. Neben der Abschreckung gibt es zwei weitere rationale Gründe, Verbrecher...
  • Hausarbeit Jura: Übungen im Strafrecht für Anfänger SS 1998

    Die Nachbarn Werner Adler (A) und Michael Christians (C) hatten gemeinsam ein Jagdrevier gepachtet. Seit einem halben Jahr hatte A ein Verhältnis mit Edeltraud Christians (E), der Ehefrau des C. Bereits seit einigen Wochen sann A darüber nach, wie er C loswerden könnte, um mit E zusammenleben zu können. Eines Tages traf sich A wieder zu einem Schäferstündchen mit E im Hause von E und C. Als A in den Keller ging, um eine Flasche Sekt zu holen, kam er auf die Idee, C zu töten, ohne daß ein Verdacht auf ihn (A) fallen würde. Er ging in das Jagdzimmer und schob eine Patrone in den Lauf des Gewehres des C. A wußte, daß C nach der letzten Jagd - wie es seiner Gewohnheit entsprach - die Waffe entladen hatte. Zu dieser Vorsichtsmaßnahme griff C, um sich bei der Reinigung der Flinte nicht selbst zu gefährden. A erkannte, daß C das Gewehr nach der letzten Jagd noch nicht gesäubert hatte. Er rechnete damit, daß C die Waffe nicht nochmals kontrollieren werde und deshalb versehentlich einen Schuß auslösen könnte...
  • Referat Jura: Verfassungsgebung in Württemberg bis 1820

    Grundlegende Anfänge verfassungsrechtlicher Regelungen, die Auswirkungen bis zur napoleonischen Zeit hatten, finden sich in der Einteilung des Kaiserreiches in Reichskreise 1497. Hier teilte Kaiser Maximilian I. das Territorium des Heiligen Römischen Reiches in zunächst sechs Reichskreise ein, um Verwaltungsaufgaben zu delegieren und die Bürokratie effektiver zu gestalten. Später kamen noch vier weitere Reichskreise dazu...
  • Seminararbeit Jura-Pflegewissenschaft: E-Commerce und Sterbehilfe

    Die thematische Verknüpfung von „E-Commerce und Sterbehilfe“ hat bisher, mit wenigen Ausnahmen, leider noch nicht seinen Weg in die Praxis und in die Medien bzw. Öffentlichkeit gefunden. In meiner Seminararbeit werde ich diese komplexen Fragestellungen durch eine Aufteilung in die jeweiligen Problemfelder, die aus meiner Gliederung zu entnehmen sind, beantworten...
  • Semirararbeit Jura: Ärztliches Recht und ärztliche Pflicht zur Offenbarung von Patientengeheimnissen

    Ein sowohl strafrechtlich als auch ethisch fest verankertes Mittel, diese Interessen zu schützen, ist das ärztliche Berufsgeheimnis, dessen strafrechtliche Reichweite im folgenden untersucht werden soll. Hierfür ist zunächst eine kurze Beschäftigung mit den Tatbestandsmerkmalen der einschlägigen Norm erforderlich; sodann sollen mit Blick auf die möglichen Konfliktfälle zwei Fragen näher erörtert werden: - In welchen Situationen ist eine Offenbarung von Patientengeheimnissen strafrechtlich erlaubt? - Sind Fallkonstellationen denkbar, in denen der Arzt nicht nur ausnahmsweise von der Pflicht zur Verschwiegenheit entbunden ist, sondern er im Gegenteil sogar ein Patientengeheimnis offenbaren muß, um nicht das Risiko einer Strafverfolgung einzugehen?...
  • Seminararbeit Jura: Das Erbrecht des nichtehelichen Kindes

    Der Gesetzgeber hat durch das Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 17. 12. 1997 die bestehenden Sonderregelungen für Nichteheliche im Erbrecht aufgehoben. Erbersatzanspruch und vorzeitiger Erbausgleich wurden abgeschafft mit der Konsequenz, daß ne Abkömmlinge bei der gesetzlichen Erbfolge nunmehr wie eheliche behandelt werden. Das ErbGleichG beseitigt damit angebliche Diskriminierungen, die der Reformgesetzgeber ...
  • Seminararbeit Jura: Der Umgang mit menschlichen Eizellen nach dem Embryonenschutzgesetz

    Das Embryonenschutzgesetz ist die Reaktion des Gesetzgebers auf die enormen Fortschritte zweier Wissenschaftsbereiche: der Fortpflanzungsmedizin und der Humangenetik. Um die Regelungen des ESchG zu verstehen, ist daher zunächst eine Darstellung dieser Bereiche und ihrer Fortschritte unerläßlich. Als Ausgangspunkt soll ein kurzer Überblick über den Verlauf der natürlichen Befruchtung gegeben werden. Nach der Reifung wandert die Eizelle in den Eileiter, wo sie auf die biochemisch veränderten Samenzellen trifft. Ein Spermium dringt in das Plasma der Eizelle ein, wonach weitere Spermien in der Regel nicht eindringen können. Die damit entstandene neue Zelle heißt Zygote...
  • Seminararbeit Jura: Die autonome Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe im internationalem Einheitsrecht

    In der folgenden Arbeit sollen Methoden zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in international vereinheitlichtem Recht herausgearbeitet werden. Dabei sollen an exemplarisch ausgewählten Einheitsrechtsnormen methodologische Lösungsansätze unter Beachtung einheitsrechtstypischer Besonderheiten entwickelt werden. Internationales Einheitsrecht bezeichnet privatrechtliche ...
  • Seminararbeit Jura: Die Folgen von administrativen Verfahrensfehlern nach dem Gemeinschaftsrecht

    Der Vollzug von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften bedarf in mehrerer Hinsicht einer vom rein nationalen Verfahrensrecht gesonderten Regelung. Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit soll allein die Frage des Verfahrens stehen, nach dem materiellen Gemeinschaftsrecht vollzogen werden kann. Davon unabhängig sind die Fragen zu beurteilen, wer im Verhältnis von der Gemeinschaft zu den Mitgliedsstaaten für den Rechtsvollzug zuständig ist und nach welchen Vorschriften ...
  • Seminararbeit Jura: Elemente des Betriebsvermögensvergleiches bei Personengesellschaften

    Die Varianten Unternehmensgewinne der Besteuerung zu unterwerfen lassen sich in zwei Komplexe aufteilen. Einerseits kennt die deutsche Rechtsordnung juristische Personen, wie zum Beispiel die Kapitalgesellschaften. Im Gegensatz dazu stehen die natürlichen Personen. Diesem zivilrechtlichen Trennungsprinzip Rechnung tragend, differenziert auch das Steuerrecht zwischen beiden Personenarten. Kapitalgesellschaften sind gem. § 1 I Nr. 1 KStG selbst steuerpflichtig, sie stellen in ihrer Eigenschaft als juristische Personen selbständige Rechtssubjekte dar. Die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen, deren Höhe sich nach der Gewinnausschüttung der Kapitalgesellschaft richtet. Die Gesellschafter stehen der Kapitalgesellschaft im Grundsatz wie Dritte gegenüber. Die Sphären der Kapitalgesellschaft und ihrer Gesellschafter sind somit strikt nach dem Trennungsprinzip zu beurteilen...
  • Seminararbeit Jura: Kriminologisches Seminar

    Tötungsdelikte gegenüber Kindern werden überwiegend durch die leibliche Mutter begangen. Jedoch stammen viele Täter aus dem engsten sozialen Kreis, d.h. der größte Teil der Verbrechen spielt sich in der Familie ab. Oft sind zwei Personen an der Tat beteiligt, wobei nicht selten auch Geschwister der Täter sich (tat-) unterstützend ver-halten (z.B. durch „Denunzieren“ = aus niederen, meist persönlichen Beweggründen verleumden)...
  • Seminararbeit Jura: Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Seit BGHSt. 3, 132 f.1 ist ein Tötungsbeweggrund i.S.d. Generalklausel des § 211 II StGB „sonst aus niedrigen Beweggründen“ niedrig, „der nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich ist“. Diese pathetisch überladene Definition ist in ihrer Ausfüllungsbedürftigkeit und Maßstablosigkeit für den Rechtsanwender allerdings keine große Hilfe und bürgt durch das Abstellen auf die sozialethische Verwerflichkeit die Gefahr in sich, einen Maßstab zu bilden, der unterschiedliche Bewertungen bezüglich der Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag zulässt. Diese Arbeit wird zunächst typische Fallgruppen der BGH Rechtsprechung darstellen, um danach ihre Ergebnisse zu interpretieren und auf ihre dogmatische Konsistenz hin zu überprüfen...
  • Seminararbeit Jura: Rechtliche Probleme des Wetpapierhandels im Internet

    Der Handel mit Wertpapieren im Internet ist „in“. Das Abfragen von (fast) aktuellen Kursen, Geschäftsberichten, Bilanzen, Jahresabschlüssen, Unternehmenskonzepten und nicht zuletzt das Kaufen und Verkaufen („Trading“) von Wertpapieren aller Art ist für jedermann mit einem handelsüblichen PC und einem Modem vom heimischen Schreibtisch in aller Welt möglich. Online-Broker unterbieten sich gegenseitig ...
  • Seminararbeit Jura: Das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von Menschen

    Ein Klon ist eine Gruppe genetisch identischer, also erbgleicher Organismen. Der Embryo ist die Leibesfrucht in der Gebärmutter während der Zeit der Organ-entwicklung. Dieses Stadium dauert etwa bis zur 8. Woche nach der Befruchtung. Die Zygote ist die befruchtete Eizelle mit diploidem Chromosomensatz. Gemäß § 8 I wird dieses Stadium im Embryonenschutzgesetz bereits als Embryo betrachtet. Der Foetus schließlich ist die Leibesfrucht nach Abschluß der Organentwicklung bis zur Geburt...
  • Hausarbeit Jura: Übung im öffentlichen Recht für Anfänger

    Legen Sie der Hausarbeit folgenden - fiktiven - Sachverhalt zugrunde: Die für die Ressorts Umwelt und Verkehr zuständigen Bundesminister sind beunruhigt über den Rückgang des schienengebundenen Güterfernverkehrs. In den vergangenen Jahren ist der im Vergleich zum Gütertransport ...
  • Hausarbeit Jura: Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene

    Der am 1.9.1997 verstorbene Erblasser E hinterläßt Ehefrau W und den gemeinsamen Sohn S. E besaß ein nicht unbeträchtliches Vermögen. In einem kurz nach seinem Tod aufgefundenen, aus dem Jahre 1970 stammenden Testament bestimmt der E seine Ehefrau zur Alleinerbin. W, eine Kunstsammlerin, macht sich an die Verwaltung des Nachlasses. Noch im Oktober 1997 verkauft sie die wertvolle Modelleisenbahnsammlung ..
  • Übung Jura: Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene WS 1999-2000

    Der am 1.9.1997 verstorbene Erblasser E hinterläßt Ehefrau W und den gemeinsamen Sohn S. E besaß ein nicht unbeträchtliches Vermögen. In einem kurz nach seinem Tod aufgefundenen, aus dem Jahre 1970 stammenden Testament bestimmt der E seine Ehefrau zur Alleinerbin...
  • Zusammenfassung Jura: Schutzvorschriften für bestimmte Personenkreise

    Der Frage lässt sich, ohne gleich in die Tiefe zu gehen, eine Antwort entnehmen: die Schutzvorschriften dienen dem Schutze der betroffenen Personenkreise, also den Arbeitnehmern, den Kindern und Jugendlichen, den Frauen, den werdenden Müttern und den Behinderten, gegenüber den Arbeitgebern. Würde es keine Gesetze geben, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln, so würde ...

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