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Reiß die Steuer rum

Was, wieso, wann und wie lang? Diesen Fragen soll an den Kragen gegangen werden. Zwei Steuerexperten stehen Rede und Antwort.

Na, rächt es sich schon, dass du in der Schule die verschiedenen Reimschema bei Goethe gelernt hast, aber nichts über Steuererklärungen? Tatsächlich geht es den meisten Studis ähnlich, sodass viele ihre Möglichkeiten verpassen, die eigene Haushalts-Kasse aufzufüllen.

Warum soll ich bitteschön meine Steuer machen?

Semestergebühren, Bücher, Krankenversicherung – Studierende haben während ihres Studiums hohe Ausgaben. Diese Kosten können sie in der Steuererklärung angeben und so im besten Fall einen Teil davon zurückbekommen. Doch für die Finanzämter ist Student nicht gleich Student. Im Erststudium werden die Studienkosten zum Beispiel als Sonderausgaben gezählt und können im Jahr bis maximal 6.000 Euro steuerlich abgesetzt werden. Im Erststudium lohnt sich eine Steuererklärung, vor allem dann, wenn für das Jahr bereits Lohnsteuer vorausbezahlt wurde. Im Zweitstudium lassen sich nahezu alle Kosten des Studiums ohne eine Obergrenze absetzen, da dieseals Werbungskosten und nicht als Sonderausgaben gezählt werden. Die durchschnittliche Steuerrückerstattung beträgt übrigens 1.095 Euro – es lohnt sich also!
Lydia Ecke, Steuer-Expertin bei TaxFix

Welche Dokumente brauche ich?

Für die Steuererklärung werden alle Nachweise zu Ausgaben und Kosten benötigt, welche steuerlich abgesetzt werden sollen. Arbeitest du neben dem Studium, brauchst du deine
Lohnsteuerbescheinigungen des vergangenen Jahres. Das gilt allerdings nicht für Minijobs, die nicht in einer Steuererklärung angegeben werden müssen.
Lydia Ecke

Ich habe einen Nebenjob. Was muss ich da beachten?

Auch ein Studierender kann neben einer Hauptbeschäftigung (ggf. nur in den Semesterferien) einen Nebenjob (eine weitere Tätigkeit) haben. Hier bietet sich eine geringfügige Beschäftigung (umgangssprachlich ein Minijob) an. Der Vorteil ist, dass der Arbeitgeber nur pauschale Abgaben abführen muss. Die Einnahmen aus dem Minijob müssen in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Für eine Tätigkeit in den Semesterferien können die Regelungen für eine kurzfristige Beschäftigung interessant sein. Eine kurzfristige Beschäftigung darf im Laufe eines Kalenderjahres nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage dauern. Der Job ist also nicht dauerhaft oder regelmäßig, sondern nur gelegentlich. Die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle. Kurzfristige Beschäftigungen sind sozialversicherungsfrei. Sie werden in den meisten Fällen regelbesteuert, also unter Nutzung einer Steuerklasse. Nicht verheiratete Studierende haben grundsätzlich für ihre Erstbeschäftigung (Hauptbeschäftigung) die Steuerklasse 1. Für eine geringfügige Beschäftigung wird keine Steuerklasse benötigt.
Rudolf Gramlich, Steuer-Experte beim Steurring

Was kann ich eigentlich alles von der Steuer absetzen?

Viele Kosten, die mit dem Studium zusammenhängen, lassen sich steuerlich berücksichtigen. Dazu zählen beispielsweise Studiengebühren, das Semesterticket, Materialkosten für Bücher oder einen Laptop, den du für dein Studium nutzt. Selbst die Gebühren für eine Studierendenvereinigung oder einen Alumni-Verein können von der Steuer abgesetzt werden. Auch die Kosten für die studentische Krankenversicherung reduzieren die Steuerlast. Hast du einen Studentenkredit, sind außerdem die Zinsen für ein verzinstes Darlehen oder einen Bildungskredit absetzbar – auch wenn du dein Studium schonbeendet hast.
Lydia Ecke

Muss ich jeden Bon und jede Quittung aufbewahren?

Ja, mindestens so lange bis der Steuerbescheid vorliegt und sicher ist, dass dagegen kein Einspruch eingelegt wird. Auch wenn mit der Steuererklärung zunächst keine Belege eingereicht werden müssen, auf Verlangen des Finanzamts müssen diese vorgelegt werden können. Man nennt dies in der Fachsprache »Belegvorhaltepflicht«.
Rudolf Gramlich

Kann es sein, dass ich sogar Steuern nachzahlen muss?

Bei Studierenden ist das relativ selten, aber nicht unmöglich. Zunächst ist Voraussetzung, dass die gesamten Einkünfte (genauer: Das »zu versteuernde Einkommen«) den Grundfreibetrag überschreiten. Nur dann wird eine Einkommensteuer berechnet. Sollte der Grundfreibetrag überschritten werden, dann könnte ein Nachzahlungsfall bei zwei parallelen Beschäftigungsverhältnissen entstehen, einmal Steuerklasse 1 und das zweite mit der Steuerklasse 6 (also kein Minijob). Es gibt auch Studierende, die Halbwaise oder gar Vollwaise sind. Diese erhalten eine Rente, die zumindest teilweise steuerpflichtig ist. Haben diese auch Einkünfte aus einer Beschäftigung und wird insgesamt der Grundfreibetrag überschritten, kann es auch zu einer Steuernachzahlung kommen. Die Fälle sind aber selten.
Rudolf Gramlich

Macht es einen Unterschied, ob ich zu Hause oder bei meinen Eltern wohne?

Es kann dann einen Unterschied machen, wenn an der weiter entfernt liegenden Wohnung ein eigener Hausstand mit finanzieller Beteiligung besteht und sich dort der Lebensmittelpunkt befindet. Ist die weiter entfernt liegende Wohnung nicht mehr der Lebensmittelpunkt, dann können die Fahrten dorthin nicht mehr angesetzt werden. Dann handelt es sich um reine Besuchsfahrten.
Rudolf Gramlich

Wie ist das mit BAföG? Hat das eine Auswirkung auf die Steuererklärung?

Das BAföG – kurz für das Bundesausbildungsförderungsgesetz – dient dazu, den Lebensunterhalt zu finanzieren. Diese Ausbildungsbeihilfe ist kein Lohn und keine steuerpflichtigen Einkünfte. Daher sind BAföG-Leistungen nicht steuerpflichtig und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings kann auch die Rückzahlung nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Lydia Ecke

Wie viel Zeit kostet es, die Steuererklärung zu machen?

Was nach viel Arbeit klingt und kompliziert wirkt, ist mit den richtigen Tipps und ein wenig Vorbereitung eigentlich super easy. Wer sich mit den benötigten Informationen vorab vertraut macht, ist gut gewappnet und kommt noch schneller durch die Steuererklärung.
Lydia Ecke


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